Gemäß seiner Satzung wird das EMR durch seine Mitglieder – Fördermitglieder und ordentlichen Mitglieder – unterstützt. Diese treten mindestens einmal jährlich in der Mitgliederversammlung zusammen.
Ordentliches Mitglied des EMR können natürliche Personen werden, die auf dem Gebiet des Medienrechts in Wissenschaft oder Praxis besondere Leistungen erbracht haben. Das Aufnahmeverfahren wird durch einen schriftlichen Antrag eingeleitet. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand des Vereins.
Ordentliches Mitglied werden: Wir würden uns freuen, auch Sie als neues Mitglied des EMR begrüßen zu dürfen. Das Antragsformular als PDF-Dokument zum Herunterladen finden Sie hier: Antrag auf Mitgliedschaft. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular gerne per Mail an emr@emr-sb.de oder alternativ per Post an Institut für Europäisches Medienrecht, Franz-Mai-Straße 6, 66121 Saarbrücken zu.
Unternehmen und Institutionen steht der Beitritt als Fördermitglied offen. Fördermitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen, den Tagungen und den sonstigen Veranstaltungen des EMR teilzunehmen. Außerdem werden die Fördermitglieder vom Verein über die sonstigen Vereinsaktivitäten regelmäßig unterrichtet.
Fördermitglied werden: Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an! Mail: emr@emr-sb.de; Telefon: +49 681 906 76676