Das EMR wird durch seine Mitglieder – Fördermitglieder und ordentlichen Mitglieder – unterstützt.

Diese treten mindestens einmal jährlich in der Mitgliederversammlung zusammen.

Ordentliche Mitglieder des Vereins sind in Deutschland, in dritten Staaten oder bei europäischen Einrichtungen und internationalen Organisationen tätige Fachleute. Ordentliches Mitglied des Vereins können natürliche Personen werden, die auf dem Gebiet des Medienrechts in Wissenschaft oder Praxis besondere Leistungen erbracht haben. Das Aufnahmeverfahren wird durch einen schriftlichen Antrag eingeleitet. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand des Vereins.

Mitglied werden:  Wir würden uns freuen, auch Sie als neues Mitglied des EMR begrüßen zu dürfen. 

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    im Institut für Europäisches Medienrecht e.V.


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    Das Antragsformular als PDF-Dokument zum Herunterladen finden Sie hier. 

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