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Date(s) - 13/11/2013
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Vorfahrt für Rundfunkinhalte in terrestrischen Netzen der Zukunft?
Anforderungen an Medien- und Telekommunikationsrecht
Die Vorhersagen zur Nutzung mobiler Netze und Endgeräte gehen für die kommenden Jahre von einem weiterhin stark zunehmenden Datenverkehr aus, wobei der Löwenanteil der Steigerung dem Abruf audiovisueller Inhalte über unterschiedliche Plattformen zugeschrieben wird. Es erscheint zweifelhaft, ob die dafür benötigten Kapazitäten und Bandbreiten allein durch terrestrische Netze für Mobilfunkdienste bereitgestellt werden können, selbst wenn diese durch Implementierung neuer Standards leistungsfähiger werden.
Die (momentan) Nutzungsberechtigten von Mobilfunknetzen einerseits und Rundfunknetzen andererseits haben jeweils damit begonnen, Lösungsansätze zu entwickeln, wie der beschriebene Bandbreitenbedarf durch Kooperation bereitgestellt werden kann. Dabei wären vor allem die Ausbreitungsbedingungen von geeigneten Frequenzspektren in den Blick zu nehmen.
Medienpolitisch betrachtet wäre ein alternatives Szenario mindestens ebenso spannend, bei dem bisher für Rundfunkdienste genutztes Spektrum grundsätzlich anderen Zwecken gewidmet würde und sich der stationäre Empfang von Rundfunkinhalten auf drahtgebundene Verbreitungswege und den Satellit beschränkt. Wie ließe sich dann sicherstellen, dass der Zuschauer mit seinem mobilen Empfangsgerät (z.B. Smart Device) auch dann Zugang zu (einer Grundversorgung mit) linearen Diensten erhält? Könnte es für einen solchen Fall notwendig werden, ein mit der Telekommunikationspolitik (insbesondere der Frequenzverwaltung) abgestimmtes Regulierungskonzept zu erarbeiten? Welche Anforderungen wären zu stellen, welche legislativen Anpassungen könnten erforderlich werden?
Begrüßung und Kurzeinführung
Dr. Norbert Holzer, Rechtsanwalt, Direktor Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR), Saarbrücken/Brüssel
Podiumsdiskussion
Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender DLM/ZAK und Direktor LfM, Berlin/Düsseldorf
Dr. Iris Henseler-Unger, Vize-Präsidentin BNetzA, Bonn
Helwin Lesch, Leiter Hauptabteilung “Planung und Technik“, Produktions- und Technikdirektion, Bayerischer Rundfunk
Prof. Dr.-Ing. Ulrich Reimers, Institut für Nachrichtentechnik (IfN), Technische Universität Braunschweig; Mitglied der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Moderation
Prof. Dr. Stephan Ory, Rechtsanwalt, Wissenschaftlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender EMR
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.