Am 14. März 2024 veröffentlichte die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (EAI) die neueste IRIS Spezial zum Thema Algorithmische Transparenz und Rechenschaftspflicht bei digitalen Diensten, die das EMR im Rahmen seines Partnerschaftsabkommens mit der EIA federführend betreute. In dieser IRIS Spezial widmen sich Prof. Dr. Mark D. Cole, wissenschaftlicher Direktor des EMR, Christina Etteldorf, wissenschaftliche Referentin am EMR, Dr. Jörg Ukrow, LL.M.Eur, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des EMR und Dr. Sandra Schmitz, Universität Luxemburg, der Kartografierung bereits bestehender Regulierungsansätze hinsichtlich des zunehmenden Einsatzes algorithmischer Systeme.

Zunächst wird die normsetzende Tätigkeit des Europarats zum Thema Algorithmen seit 2017 analysiert. Im Anschluss wird der Rechtsrahmen der Europäischen Union in den Vordergrund gerückt. Ein Themenschwerpunkt liegt hier auf der Transparenz, wo sowohl die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) mit Transparenzverpflichtungen für Video-Sharing-Plattformen, als auch der ab Februar 2024 vollständig anwendbare Digital Services Act (DSA) in den Blick genommen wird. Zudem wird die fast zeitgleich mit dem Erscheinen der IRIS Spezial am Mittwoch vom Europäischen Parlament final angenommene KI-Verordnung (AI Act) bereits mit berücksichtigt, wenngleich die Verordnung erst später anwendbar wird. Transparenz über den Einsatz von Algorithmen dient als Voraussetzung für eine informierte Nutzerentscheidung und zur Stärkung eines funktionierenden Wettbewerbs. In der IRIS-Ausgabe werden zudem Entwicklungen im nationalen Recht in Deutschland mit dem Medienstaatsvertrag, aber auch im Vereinigten Königreich und den USA untersucht. Zuletzt werden institutionelle Strukturen und die Aufsicht über die Einhaltung von Rechtsvorschriften zur algorithmischen Transparenz beleuchtet. Die Analyse zeigt, dass Transparenz allein nicht automatisch zu Änderungen führt. Vielmehr bedarf es Regeln zur Gestaltung algorithmischer Systeme – und ihrer effektiven Überwachung durch Behörden und Einrichtungen. Im Anhang werden abschließend wichtige Schlüsselbegriffe für das Verständnis der algorithmischen Transparenz einfach erklärt – von „ADM automatisierte Entscheidungssysteme“ über „Maschinelles Lernen“ bis hin zur „Voreingenommenheit“.

Die IRIS Spezial zum Thema „Algorithmische Transparenz und Rechenschaftspflicht bei digitalen Diensten” kann auf der Webseite der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle in deutsch, englisch und französisch abgerufen werden. HIER geht es zur Pressemitteilung der EAI.

 

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