Datum/Zeit
Date(s) - 29/01/2019
14:00 - 17:30
Veranstaltungsort
Hotel Ellington, „Kleine Lounge“,
Kategorien Keine Kategorien
Das BVerfG hat mit seinem Urteil vom 18. Juli 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag im Grundsatz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Das Urteil enthält auch Aussagen über die Rolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nur im dualen System von Radio und TV, sondern auch im Internet. In einer Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechungslinie äußern sich die Karlsruher Richter zur zukünftigen Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie erinnern an erheblichen Konzentrationsdruck im privatwirtschaftlichen Rundfunk und die damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung. Im Internet komme die Gefahr hinzu, dass – auch mit Hilfe von Algorithmen – Inhalte gezielt auf Interessen und Neigungen der Nutzerinnen und Nutzer zugeschnitten werden, was wiederum zur Verstärkung gleichgerichteter Meinungen führe. Zudem träten verstärkt nicht-publizistische Anbieter ohne journalistische Zwischenaufbereitung auf. Angesichts dessen wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Gegengewicht.
In Kooperation mit ARD und ZDF will das EMR in diesem Symposium die Aufmerksamkeit auf diese Passagen der Urteilsbegründung lenken. Den Impuls dazu wird Prof. Dr. Joachim Wieland, von der Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, geben. Im Anschluss wird Dr. Eva Wagner von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz die Entwicklung der Rechtsprechungslinie des BVerfG zum Rundfunkrecht aufzeigen. Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der KEK, wird das Urteil in seiner Bedeutung für die Sicherung der Meinungsvielfalt in Deutschland einordnen. Abschließend wird eine Podiumsdiskussion auch mit Vertretern der Rundfunkanstalten und der Medienanstalten stattfinden.
Anmeldungen bitte an: emr@emr-sb.de
Programm
14:00 Uhr |
Begrüßung |
14:15 Uhr |
Einführung: Der Rundfunkbeitrag und der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Instrumente der Vielfaltssicherung |
14:50 Uhr |
Das Urteil zum Rundfunkbeitrag im Kontext der Rechtsprechungslinie zur positiven Rundfunkordnung Dr. Eva Wagner, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz
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15:25 Uhr |
Die Sicherung der Meinungsvielfalt als aktuelle Herausforderung für die Medienpolitik |
16:00 Uhr |
Pause |
16:30 Uhr |
Podiumsdiskussion Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienrecht (KEK) Dr. Susanne Pfab, ARD-Generalsekretärin Dr. Eva Wagner, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz Peter Weber, Justitiar, Zweites Deutsches Fernsehen Prof. Dr. Joachim Wieland, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer |
17:30 Uhr |
Ende der Veranstaltung |
Das Programm zum Symposium am 29. Januar 2019 steht auch zum Download zur Verfügung.