Datum/Zeit
Date(s) - 24/02/2021
14:00 - 15:00
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Der deutsche Gesetzgeber beabsichtigt, neben dem Gesetzgebungsverfahren zur ePrivacy-VO das nationale Recht zum Online-Datenschutz zu novellieren. Bereits seit Mitte letzten Jahres kursiert ein Entwurf zum Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Das TTDSG soll noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden. Ziel ist es, die bisherigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) zusammenzuführen und für Rechtsklarheit zu sorgen. Daraus ergeben sich neue Fragen zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie zum Anwendungsbereich bei Websites, Apps, Internet of Things und weiteren Online-Services. Aus Sicht der Diensteanbieter ist vor allem relevant, in welchen Fällen künftig eine Einwilligung eingeholt werden und wie diese technisch gestaltet sein muss. Praktiker wünschen sich rechtssichere und handhabbare Anforderungen.
Mittwoch, 24. Februar 2021, 14:00 Uhr.
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Sachstandsbericht aus dem BMWi
Rolf Bender, zuständiger Referent im Referat VIB2
Position aus der Wirtschaft
Dr. Stefan Hanloser, Vice President, Data Protection Law, Syndikusrechtsanwalt, ProSiebenSat.1 Media SE
Position aus Aufsicht und Gerichtsbarkeit
Kristin Benedikt, Richterin am Verwaltungsgericht, Mitglied des Vorstandes des EMR
Moderation
Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des EMR
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