Datum/Zeit
Date(s) - 23/01/2013
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Veranstaltungsort
Gießhaus der Universität Kassel
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Die Veranstaltung „Vorwurf, Verdacht, Vorverurteilung? – Medialer Druck in Krisensituationen“ im Rahmen der Vortragsreihe “Brennpunkt Medien und Recht” fand am Mittwoch, 23. Januar 2013, 18.00 Uhr s.t. im Gießhaus der Universität Kassel, Mönchebergstraße 5, 34125 Kasselin Kassel statt.
Einführender Fachvortrag von:
Gernot Lehr, Rechtsanwalt
und anschließende Paneldiskussion mit:
Gisela Friedrichsen, Der Spiegel
Brigitte Koppenhöfer, Vorsitzende Richterin am LG Düsseldorf a.D.
Moderation: Prof. Dr. Stephan Ory, Wissenschaftlicher Direktor des Institut für Europäisches Medienrecht (EMR)
Ein Vorwurf oder Verdacht, berechtigt oder unberechtigt – von den Medien aufgegriffen, ist er schnell in aller Munde. Der Kachelmann-Prozess und die Geschehnisse bis zum Rücktritt des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff haben gezeigt, dass die Frage nach Recht oder Unrecht längst nicht mehr nur durch die Justiz beantwortet wird. Lange bevor sich ein Gericht mit den Fakten auseinandersetzen kann, ist durch die Verdachtsberichterstattung oft bereits ein (Vor-)Urteil in der Öffentlichkeit gefallen, das den Betroffenen beständig anhaftet. Selbstverständlich können Medien ihre wichtige Funktion als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungs- und Wertebildung nur dann wahrnehmen, wenn sie auch über ungewisse, noch nicht endgültig geklärte Sachverhalte berichten dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Medien von dem Risiko befreit, auch im Falle einer falschen Verdachtsberichterstattung presse- bzw. äußerungsrechtliche Sanktionen tragen zu müssen. Gernot Lehr geht in seinem Vortrag der Frage nach, ob die derzeit geltenden Voraussetzungen ausreichen, um den Interessen der von einer Verdachtsberichterstattung Betroffenen gerecht zu werden und beleuchtet kritisch den derzeit praktizierten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Medienfreiheiten im Bereich der Verdachtsberichterstattung.
Gernot Lehr ist ein bundesweit tätiger Anwalt für Presse- und Medienrecht. Als Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs vertritt er mit seinem Team insbesondere Einzelpersonen und Unternehmen in äußerungsrechtlichen Belangen ebenso wie Rundfunkanstalten im öffentlichen und privaten Medien- und Verfassungsrecht. Zu den aktuellen Verfahren zählen unter anderem die Vertretung des ZDF im Normenkontrollverfahren über den ZDF-Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht und die Vertretung der ARD im Verfahren zur Zulässigkeit der Tagesschau-App sowie die Vertretung von Unternehmen und von mehreren Spitzenpolitikern in Auseinandersetzungen mit Verlagen.