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Datum/Zeit
Date(s) - 09/10/2026
9:00 - 10:00

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Online-Webinar: Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2 – ein Überblick

Freitag, 9. Oktober 2026, 9:00 bis ca. 10.00 Uhr

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Die Rundfunkkommission der Länder hat sich auf den zweiten Teil eines „Digitale Medien-Staatsvertrag (DMStV)“ geeinigt, der ab Ende September unter rundfunk-kommission.rlp.de abrufbar ist. Dieser wird in einem Webinar des Instituts für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR) vorgestellt. Es referiert:

Alexander Natt, Leiter Abteilung Medien, Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Einen kurzen Überblick zu den Anknüpfungspunkten im europäischen Medienrecht gibt Prof. Dr. Mark D. Cole, Wissenschaftlicher Direktor des EMR.

Die Einschätzung, dass die weitreichendste Änderung medienrechtlicher Vorschriften seit des Übergangs vom Rundfunkstaatsvertrag zum Medienstaatsvertrag bevorsteht, trifft die Lage ganz gut. Ganz unterschiedliche Themenfelder, die einzeln diskutiert wurden, werden angepackt und miteinander in Bezug gesetzt. Die entsprechenden farblichen Markierungen in der rund 180 Seiten umfassenden Synopse der Änderungen im Normtext zeugen davon. Es geht dabei um:

  • Fortentwicklung des Verfahrens zur Bestimmung von „Angeboten mit vielfaltsförderndem Mehraufwand“ (ehem. Public-Value) und der Begrifflichkeiten im Rahmen der Plattform- und Benutzeroberflächenregulierung,
  • Spezifischer mediengattungsübergreifender (insb. Auffindbarkeits-)Schutz journalistischer-redaktionell verantworteter Inhalte und funktionale Einordnung „journalistisch-redaktioneller Verantwortung“ im Rahmen bestehender medienrechtlicher Regelungen,
  • Verbesserung der Auffindbarkeit auch von Einzelinhalten in algorithmischen Empfehlungssystemen,
  • Vereinfachung sog. Outlinks auf Medieninhalte,
  • Medienrechtliche „KI-Regulierung“ und zur Fortentwicklung der Regulierung von Medienintermediären,
  • Werbung (quantitative Bestimmungen, ideelle sowie regionalisierte Werbung, staatliche Informationsarbeit),
  • Straftatbestände und Vereinsverbote (JMStV),
  • Manipulative Verbreitungstechniken,
  • Förderung lokaler Inhalte,
  • Medienkonzentrationsrecht,
  • Struktur der Medienaufsicht (Gemeinsame Aufgaben der Landesmedienanstalten und Verfahren),
  • jugendschutz.net,
  • Family Influencing.

Das Webinar will einen Überblick über die Neuregelungen bieten. Es handelt sich nicht um eine vorgezogene Anhörung. Die „interessierten Kreise“ werden bis zum 13. November 2026 gegenüber der Rundfunkkommission Stellung nehmen können. Es steht zu erwarten, dass bis dahin die Münchner Medientage, darunter auch der Europatag, den BLM und EMR gemeinsam durchführen, auf das Reformvorhaben zurückkommen.

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