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Datum/Zeit
Date(s) - 14/06/2013
0:00

Veranstaltungsort
Bundesnetzagentur

Kategorien


Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) veranstaltete am

Freitag, 14. Juni 2013, 11:00 h bis 14:30 h,

in der Bundesnetzagentur, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz, Raum 1083
einen Workshop zur Umsetzung der TKG-Novelle mit dem Titel „Verzahnung von TK-Recht und Medienrecht bei der Frequenzvergabe“, zu dem wir Sie herzlich einladen.Das EMR wurde unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) und dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT).

Die TKG-Novelle 2012 will den Wettbewerb beim Senderbetrieb für Rundfunkveranstalter stärken. Erstmals können sie sich einen Senderbetreiber aussuchen oder selbst diese Funktion durch eine Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur übernehmen. Wer Anfang 2016 Änderungen beim Senderbetrieb realisieren will, braucht – je nach zu betreibendem Aufwand – 2015 als Umsetzungsphase, 2014 für das Verwaltungsverfahren und muss also Ende dieses Jahres in der Gesellschafterversammlung des Programmveranstalters Entscheidungen treffen. Das setzt Investitionssicherheit in allen Details der Abläufe voraus. Aus Sicht der Programmveranstalter ergeben sich damit Fragen an das Procedere bei der Bundesnetzagentur und bei den Landesmedienanstalten. Angesprochen ist der Gleichklang der Verfahren für die Frequenzzuteilung auf der einen und der Zuweisung von Ressourcen auf der anderen Seite. Am Anfang steht nicht mehr die „zu verteilende“ Frequenz, sondern eine Bedarfsanmeldung des Landes, eine medienrechtliche Zuweisung und dann die Koordinierung einer bestimmten Frequenz. Notwendig sind miteinander verzahnte Schritte des Medien- und des TK-Rechts durch unterschiedliche Verwaltungen.

Der offene Workshop hat allen Interessenten – Ländern, Medienanstalten, Bundesnetzagentur, Programmveranstaltern und Senderbetreibern – die Möglichkeit gegeben, sich gegenseitig zu informieren, um einen einheitlichen Informationsstand zu erreichen. Die Pressemitteilung mit Kernpunkten der Diskussion, die Präsentationen der Referenten sowie Bilder von der Veranstaltung finden Sie hier: www.europaeisches-medienrecht.de/telekommunikation-event-nachrichtenleser/items/verzahnung-von-tk-recht-und-medienrecht-bei-der-frequenzvergabe-1462013-mainz.html .

Programm

10:45 Uhr
Eintreffen der Teilnehmer

11:00 Uhr
RA Dr. Norbert Holzer, Direktor des EMR

11:15 Uhr
Fragestellungen aus der Sicht eines Inhalteanbieters
RA Prof. Dr. Stephan Ory, Geschäftsführer der APR
Sebastian Artymiak, Leiter Medientechnologie des VPRT

11:40 Uhr
Sichtweise der Bundesnetzagentur
Elmar Zilles, Referatsleiter Bundesnetzagentur

12:00 Uhr
Sichtweise der Landesmedienanstalten
Cornelia Holsten, Direktorin Bremische Landesmedienanstalt (brema),
Beauftragte für Recht der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten
(DLM)

12:15 Uhr
Offene Diskussion (unterbrochen von einem Mittagsimbiss)