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Date(s) - 20/09/2013
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<p>Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) veranstaltete am<p style= »text-align: center; »]<br />
<em><strong>Freitag, 20. September 2013, 12:30 bis 14:00 Uhr</strong></em></p><p><em><strong>im  KulturKaufhaus Dussmann, Konferenzraum  Nr. 6, 7. Etage, Friedrichstraße 90, 10117 Berlin</strong></em><br />
diesjährigen EMR-Lunch mit dem Titel „Die Spartenprogramme der öffentlich-rechtlichen Anstalten“.</p><p>Bei dieser Veranstaltung des Instituts für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR) wurden in regelmäßiger Folge aktuelle Themen des Medienrechts und der Medienpolitik erörtert, insbesondere mit unternehmens- und wirtschaftspolitischer Perspektive. </p><p>Bei der nun anstehenden Ausgabe widmen wir uns den Spartenprogrammen der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die bislang als „digitale Sparten- bzw. Zusatzprogramme“ bezeichnet wurden. Zurzeit unterhalten ARD und ZDF insgesamt sechs derartige Spartenprogramme, die zum einen gezielt ein jüngeres Publikum ansprechen und zum anderen intensiv und spezialisiert die Themenbereiche Kultur und Information darbieten. Obwohl Bedarf und Auftrag im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben sind, sind diese öffentlich-rechtlichen Digitalkanäle fortdauernder Kritik ausgesetzt. Die privaten Veranstalter befürchten eine Abwanderung des werberelevanten Publikums, andere Beobachter monieren unter Verweis auf Quotenmessungen die fehlende Akzeptanz bei den Fernsehzuschauern. Im April 2013 haben die Intendanten der ARD dem ZDF vorgeschlagen, die jeweils ähnlich ausgerichteten Kanäle zusammenzulegen, um einerseits die Gesamtanzahl zu reduzieren und andererseits die bleibenden Angebote stärker zu profilieren. Der Vorschlag wurde zumindest in seiner ursprünglichen Form nicht angenommen, die internen Erörterungen sind im Gange. Die Diskussion um Sinn und Nutzen dieser öffentlich-rechtlichen Spartenprogramme hat somit neue Fahrt aufgenommen. </p><p>Welchen Nutzen erbringen diese Zusatzkanäle dem Publikum? Gibt es nachteilige Auswirkungen auf das jeweilige Hauptprogramm? Sollen die Fragen allein von den Anstalten und ihren Gremien beantwortet werden, oder wird die Politik die Diskussion öffnen?</p><p>Der Keynote, gehalten von Frau Staatssekretärin Jacqueline Kraege, Chefin der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, folgt eine offene Diskussion, bei der wir zusammen mit Ihnen die wesentlichen Fragen und Thesen erörtern werden.</p><p>Beigefügt übersenden wir Ihnen das Programm der ersten Ausgabe des EMR-Lunch Berlin im Jahr 2013 und würden uns freuen, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen könnten. Aus organisatorischen Gründen ist die Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt. Anmeldungen werden wir in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen, senden aber in jedem Fall eine entsprechende Bestätigung.</p>

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