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Datum/Zeit
Date(s) - 27/04/2022
14:00 - 15:30

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Glücksspiel: Wer darf wie, wo, wofür werben?
Mittwoch, 27. April 2022, 14:00 bis 15:30 Uhr
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Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) wurde im Jahr 2021 novelliert. Enthalten sind Werbevorschriften, die für die Anbieter von Medien – Presse, Rundfunk, Internet und Außenwerbung – relevant sind. Gegenüber der früheren Rechtslage haben sich Abweichungen ergeben; verschiedene Medien sind unterschiedlich ausgeformt. « Aus dem Maschinenraum » der praktischen Regulierungserfahrungen referiert das geschäftsführende Vorstandsmitglied des EMR, Dr. Jörg Ukrow, über die in § 5 GlüStV ausgesprochenen Inhalts- und Nebenbestimmungen. Fragen der Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden werden ebenso thematisiert wie neue Herausforderungen für die Werberegulierung durch neue Rezipienten und neue Werbeformen. Der Referent wird auch einen Ausblick geben auf mögliche neue Formen der Werberegulierungen des EU-Rechts im Bereich des Glücksspiels.

 

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Die Veranstaltung wird als Online-Livestream über die Plattform GoToWebinar abgehalten. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.logmeininc.com/de/legal/privacy.
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Die Veranstaltung wird aufgezeichnet, um später als Video on Demand zur Verfügung gestellt zu werden. Das betrifft personenbezogene Daten der Teilnehmer nur insoweit, als freiwillige Wortmeldungen unter Namensnennung erfolgen. Fragen können ansonsten anonym über den moderierten Chat oder vorab per Mail an emr@emr-sb.de eingereicht werden.

 

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