Im Jahr 2024 untersuchte das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) e.V. erneut zahlreiche Fragen des europäischen und nationalen Medienrechts sowie verwandter Rechtsgebiete und informierte Politik, Regulierungsbehörden und Fachöffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen in der und Herausforderungen für eine positive Medienordnung. Dies geschah in Form von rechtswissenschaftlichen Studien, Expertenveranstaltungen und Publikationen, die vor allem dazu dienten, über die Entwicklungen des Medienrechts, nicht zuletzt im Hinblick auf neue Medienakteure, zu informieren und einzelne Fragen vertieft wissenschaftlich zu bearbeiten.
Während sich das EMR in diesem Jahr innerhalb eines von der Staatskanzlei des Saarlandes unterstützten Projekts auch der breiteren Betrachtung der Entwicklung der EU- und nationalen Medienregulierung widmete, bildeten 2024 vor allem vier Themen die Schwerpunkte der Tätigkeit des EMR: der im Mai 2024 in Kraft getretene European Media Freedom Act (EMFA), Künstliche Intelligenz, politische Werbung und Fragen im Kontext der Digitalregulierung, insbesondere im Bereich Interoperabilität.
Aufgrund seiner unbestrittenen Relevanz für den europäischen Mediensektor hat sich das EMR bereits in den vergangenen beiden Jahren intensiv mit dem EMFA bzw. dem entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission befasst. Das wurde auch 2024 entlang von Publikationen, Webinaren sowie Präsenzveranstaltungen fortgesetzt, wobei es nun mehr um erste Implementierungsfragen auf mitgliedstaatlicher Ebene ging. Insbesondere die vom EMR betreute IRIS Spezial widmete sich ganz der neuen EU-Verordnung und auch ein Forschungsprojekt zur nationalen und EU-Medienregulierung befasste sich eingehend mit ihrem materiellen Regelungsgehalt. Daneben stand der EMFA im Fokus der umfangreichsten drei Veranstaltungen, die das EMR in diesem Jahr organisiert hat – war Gegenstand eines mehrstündigen Webinars mit verschiedenen Diskussionspanels, der Jahreskonferenz zum Europäischen Medienrecht und des Europatags der Medientage München. Dabei durften wir uns jeweils über Input prominenter Experten aus Politik, Regulierung, Wissenschaft und Praxis sowohl aus dem nationalen als auch europäischen Raum freuen.
Der Münchner Europatag und die Trierer Jahreskonferenz widmeten sich aber auch einem anderen Thema, das aus der fachlichen Diskussion nicht mehr wegzudenken ist, nämlich Künstlicher Intelligenz und ihrer Regulierung. Ein Projekt des EMR aus dem vergangenen Jahr wurde 2024 in Buchform und als Open Access e-Book publiziert: Das Gutachten zu „Kinder- und Jugendmedienschutz und Künstliche Intelligenz – Herausforderung für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)?“ im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wurde im Dezember beim dco-Verlag als Band 8 der Reihe EMR/Script veröffentlicht. Gleichzeitig wurde es dadurch auch 2024 im Rahmen von Veranstaltungen und Fachbeiträgen aufgegriffen und vertieft.
Fragen im Kontext politischer Werbung spielten nicht nur wegen der Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 eine große Rolle, sondern auch wegen dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung. Aus medienrechtlicher Perspektive sind vor allem deren Auswirkungen auf nationale Regeln zu politischer Werbung im Medienrecht von Bedeutung, die das EMR 2024 in einem Gutachten für die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) und den Verband privater Medien (VAUNET) untersuchte. Auch auf der Trierer Jahreskonferenz waren Für und Wider sowie Reichweite des neuen EU-Rechts in dieser Hinsicht diskutiert worden.
Nicht zuletzt aufgrund des Beginns der Anwendbarkeit des Digital Services Acts in diesem Jahr, dessen Umsetzung in den Mitgliedstaaten und erster eingeleiteter Untersuchungsverfahren, beschäftigte auch die Plattformregulierung das Institut. Eine umfangreiche Studie wurde im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW finalisiert, die das Thema Interoperabilität in einem interdisziplinären Ansatz aus rechtswissenschaftlicher und ökonomischer Analyse beleuchtete, dabei insbesondere das Wettbewerbsrecht, Telekommunikationsrecht und Datenschutzrecht in den Blick nahm, um daraus Ableitungen für die Eignung von Interoperabilität als Medienvielfaltssicherungsinstrument zu treffen. Die Studie wurde Open Access als Band 85 der Reihe Medienforschung der Landesanstalt für Medien NRW veröffentlicht.
Der vorliegende Tätigkeitsbericht stellt die Aktivitäten und Entwicklungen des EMR anhand der Schwerpunkte der Arbeit dar. Unser Dank gilt den Mitgliedern und Förderern des EMR, die im vergangenen Jahr die Grundlage für den Erfolg des Vereins gesichert haben, unseren Partnern, den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrem Engagement und Arbeitseinsatz zur stetigen weiteren Anerkennung des Instituts nachhaltig beigetragen haben.