Im Dezember 2016 wurde die Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (TK-Transparenzverordnung) erlassen.    

Diese hat das Ziel,  Endnutzern bessere Informationsrechte gegenüber ihren Festnetz- und Mobilfunkanbietern zu gewähren.    

Das bedeutet, der Kunde soll verbindliche Informationen zu seiner Datenübertragungsrate, den Vertragslaufzeiten, Preisen und dem Datenvolumen bekommen.    

Die Verordnung  wird  am 01. Juni 2017 in Kraft treten.   

Die Bundesnetzagentur hat nun Informationsblätter für die verschiedenen Vertragstypen entwickelt und  die Entwürfe veröffentlicht.  

Die Öffentlichkeit, in diesem Fall aber anscheinend nicht nur die Fachöffentlichkeit sondern auch Verbraucher, hat jetzt die Möglichkeit bis zum 6. Februar 2017  zu diesen Muster-Produktinformationsblättern Stellung zu nehmen.    

Interessierte finden weitere Informationen dazu sowie die entsprechenden Dokumente  auf der Webseite der Bundesnetzagentur.