Datum/Zeit
Date(s) - 26/11/2014
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Veranstaltungsort
Vertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin
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Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) e.V. organisierte am
Mittwoch, 26. November 2014
von 9.30 bis 15.30 Uhr
in der Vertretung des Saarlandes beim Bund,
In den Ministergärten 4, 10117 Berlin
Die Veranstaltung baute auf der These auf, dass das Medienkonzentrationsrecht von einer fragmentierten Regulierungslandschaft geprägt ist. Die vielfaltssichernden Maßnahmen des Rundfunkstaatsvertrags werden flankiert vom europäischen Wettbewerbsrecht, dem allgemeinen nationalen Kartellrecht und landesgesetzlichen Vorschriften. Es entsteht ein Nebeneinander unterschiedlich ausgerichteter Bestimmungen, das die Rechtssicherheit sowohl für Unternehmen als auch für Regulierungsbehörden beeinträchtigt. Hinzu tritt, dass wesentliche Vielfaltsdeterminanten, die außerhalb des Regelungsrahmens liegen, nicht erfasst werden.
Die Pressemitteilung ist im .pdf-Format abrufbar.
Dr. Tomasz Krzywicki, Rechtsanwalt bei Weil, Gotshal & Manges, Warschau
Crossmediale Zusammenschlüsse aus deutscher und europarechtlicher Sicht
Dr. Silke Hans, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Universität des Saarlandes
Kartellrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Mediaagenturen
Av. Cristina Bachmeier, LL.M., Wissenschaftliche Mitarbeiterin EMR
Landesgesetzliche Vorschriften zur Zusammensetzung von Rundfunkveranstaltern
Johannes Kors, Stv. Geschäftsführer Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Der MedienVielfaltsMonitor der DLM als Instrument der Vielfaltssicherung
Keynote: Kristian Kropp, Geschäftsführer RPR1. und bigFM
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.