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Datum/Zeit
Date(s) - 09/11/2020
14:00 - 15:00

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Am 13. Oktober 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den – noch nicht mit den übrigen Ressorts abgestimmten – Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vorgelegt. Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) und der Richtlinie (EU) 2019/789 vom 17. April 2019 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen (Online-SatCab-RL). Außerdem reagiert der Entwurf auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Pelham („Metall auf Metall“) vom 29. Juli 2019 (C‐476/17, Rn. 56 ff.), wonach die Bestimmung des § 24 UrhG a. F. mit dem Unionsrecht nicht vereinbar sei.

Das ist ein umfangreiches Paket. In der Diskussion in Deutschland werden dabei drei Themen besonders diskutiert, nämlich das Leistungsschutzrecht der Presseverleger, die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter und das Urhebervertragsrecht. Das EMR will in einer Reihe von Online-Seminaren diese Themen behandeln. Angesprochen sind nicht nur Juristen in den einzelnen Häusern, sondern auch Kreative, die Inhalte erstellen, sowie die Programmleitungen und Geschäftsführungen. Das Online-Format ist bewusst kein juristisches Symposium, mit denen das EMR sonst Gesetzesvorhaben dieser Art begleitet. Die Online-Veranstaltungen wollen zu den einzelnen Themen die wesentlichen Diskussionspunkte und die unterschiedlichen Standpunkte offenlegen.

WAS STEHT ZUR NOVELLIERUNG AN?

Montag, 9. November 2020, 14:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr

Die Verantwortlichkeit von Content-Sharing-Plattformen war in der europäischen Diskussion ein emotional besetztes Thema. Es soll national in ein eigenes „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ überführt werden. Das Leistungsschutzrecht der Presseverleger, Text und Data-Mining sowie die Verlegerbeteiligung im Verwertungsgesellschaftengesetz sind weitere Themen. Regelungen über kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung sollen als ein neues Rechtsinstrument eingeführt werden. Das Webinar will die ganze Bandbreite der Änderungen vorstellen.

Während der nationale Gesetzgeber das Urheberrechtsgesetz den jüngsten europäischen Vorgaben anpasst, geht es auf europäischer Ebene um weitere Aspekte digitaler Angebote, die in das Urheberrecht einstrahlen können. Wie das Urheberrecht 2030 aussehen soll, wird in einem Memorandum behandelt, das ebenfalls vorgestellt wird – das EMR war bei der Abfassung beteiligt.

Sachstandsbericht aus dem BMJV – der Referentenentwurf zur UrhR-Novelle
Matthias Schmid, Leiter des Referats III B 3

Weitere Entwicklung in der EU nach der DSM-RL: Digital Services Act und Haftungsprivileg
Prof. Dr. Mark D. Cole, Universität Luxemburg, Wissenschaftlicher Direktor des EMR

Fortentwicklung des Urheberrechts – Urheberrecht 2030
Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Moderation: Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR)

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