Im Zusammenhang mit dem diesjährigen 28. EDV-Gerichtstages, der sich unter anderem schwerpunktmäßig mit diesem Thema befasste, gab der Direktor des EMR, Prof. Dr. Stephan Ory, SR2 ein Interview zu den Schnittstellen zwischen künstlicher und menschlicher Intelligenz und deren Auswirkungen auf rechtliche und gesellschaftliche Fragestellungen. 

Ory betonte darin zunächst die Notwendigkeit der Abgrenzung der Begrifflichkeiten in diesem Zusammenhang. Unter Künstlicher Intelligenz verstehe man momentan maßgeblich Software, die durch entsprechende Programmierung und das Füttern mit bestimmten vorgegebenen Regeln und Daten lernt. Dieser Vorgang sei also auf menschliche Handlungen zurückzuführen – nicht auf Formen einer selbstständig agierenden künstlichen Intelligenz, was auch für die Frage nach beispielsweise der Haftung von Bedeutung sei. 

Auf die Frage, wie Recht und Gesetz das Verhältnis von Mensch und Maschine zukünftig sinnvoll regulieren können verwies Ory vor allem auf die Wichtigkeit des Gebiets der Rechtsinformatik und die Notwendigkeit eines Austauschs zwischen Juristen und Informatikern bzw. Technikern, die künstliche Intelligenz für die Praxis nutzbar machen. Es seien wechselseitige Schritte erforderlich, mit denen Recht und Praxis an einem Strang ziehen. Wichtig sei dabei, dass dieser Aspekt bereits in die juristische Ausbildung einfließt. 

Das Interview ist abrufbar unter:

https://www.sr.de/sr/sr2/themen/politik/20191809_interview_professor_ory_kuenstliche_intelligenz100.html