Mit Beschlüssen vom 14. März 2019 hat das Verwaltungsgericht Köln die Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone gegen Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen im Rahmen der 5G-Lizenzen abgelehnt.

Mit den Eilanträgen wandten sich die Mobilfunknetzbetreiber u.a. gegen die in der Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 26. November 2018 zur Versteigerung enthaltene Versorgungsauflagen, wonach bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen versorgt werden müssen. Die Antragstellerinnen halten die Vorgaben für unzumutbar, sie seien nicht mit den nun zur Versteigerung anstehenden Frequenzen erfüllbar. Zudem sei eine in der Entscheidung vorgesehene Verpflichtung für künftige Frequenzinhaber zur Verhandlung über Kooperationen über die Mitbenutzung durch andere Netzbetreiber im Rahmen des sogenannten Roamings rechtswidrig.

Das Gericht folgte der Ansicht nicht. Es führte aus, die Entscheidung der BNetzA sei nach dem in den Eilverfahren gewonnenen Erkenntnisstand rechtmäßig. Die BNetzA verfüge bei Regelung der Bedingungen für die Vergabe von Frequenzen über einen Ausgestaltungsspielraum dessen Grenzen nicht überschritten seien und der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sei. Zudem bestünde in der Folgenabwägung im Rahmen der Eilentscheidung ein erhebliches öffentliches Interesse an einer zeitnahen Versteigerung der 5G-Frequenzen.

Auch den kurzfristig erst rund eine Woche vor dem geplanten Versteigerungsbeginn erhobenen Eilantrag von mobilcom-debitel/freenet hat das Gericht abgelehnt. Die Antragstellerinnen wollen erreichen, dass Netzbetreibern eine so genannte Diensteanbieterverpflichtung auferlegt wird, also eine Verpflichtung, Unternehmen ohne eigenes Netz Übertragungskapazitäten zur Verfügung zu stellen.

Die Pressemitteilung zur Entscheidung des VG Köln ist abrufbar unter:

http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/07_190315/index.php

 

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