Das geschäftsführende Vorstandsmitglied Dr. Jörg Ukrow führte beim 19. Symposium Glücksspiel der Universität Hohenheim in offene Fragen der Werberegulierung ein. Unter der Fragestellung „Wer darf wann, wie, wo, wofür werben?“ erläuterte Ukrow die Werbevorschriften unter dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021. „Aus dem Maschinenraum“ referierte er über die im § 5 GlüStV 2021 angesprochenen Inhalts- und Nebenbestimmungen. Fragen der Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden wurden ebenso thematisiert wie neue Herausforderungen für die Werberegulierung durch neue Akteure und Formen der Werbung. Ein Ausblick erfolgte in Richtung auf mögliche neue Formen der Werberegulierung und Fragen des EU-Zugriffs auf das Glücksspielwerberecht.

Seine Präsentation Werbevorschriften unter dem Glücksspielstaatsvertrag können Sie hier abrufen.