Am 16. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission als Teil ihres Digitale-Dienste-Pakets neben dem Vorschlag für einen Rechtsakt für Digitale Märkte (DMA) auch ihren Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Digital Services Act, DSA) veröffentlicht. Das Ziel dieser Verordnung besteht darin, durch die Festlegung harmonisierter Regeln für ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld, in dem die in der Charta verankerten Grundrechte wirksam geschützt sind, einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts für Vermittlungsdienste zu leisten. Der Rat hat seine Allgemeine Ausrichtung, die Grundlage der kommenden Trilogverhandlungen sein wird, am 18. November 2021 gefunden. Auch das Europäische Parlament hat seine Position für die Verhandlungen mit Annahme in erster Lesung am 20. Januar 2022 beschlossen. 

Das EMR wird die Trilogverhandlungen in gewohnter Manier mit Synopsen begleiten, die Sie auf dieser Webseite finden und die mit dem Voranschreiten des Trilogs aktualisiert werden. Der Versionsstand ist in den Dokumenten angegeben. 

 

 

Die EMR-Synopsen zum Trilog stellen die Position des Europäischen Parlaments und die Allgemeine Ausrichtung des Rates im Vergleich zum Vorschlag der Kommission dar. 

Englische Fassung Synopsis DSA_Triologue

Deutsche Fassung Synopse DSA_Trilog

 

Am 15. Juni 2022 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine vorläufige Einigung über den DSA erzielt. Eine dreisprachige Inhaltsübersicht auf Grundlage der vorläufigen Einigung stellen wir hier für Sie zur Verfügung.

 

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