Am 5. Juli 2024 veranstaltete das Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM) in Kooperation mit dem Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) ein Symposium zum Thema „Perspektiven und Entwicklung der Öffentlich-Rechtlichen nach dem Bericht des Zukunftsrates“. Bei der gelungenen Veranstaltung, an der auch die Intendantin des Bayerischen Rundfunks und der Intendant des Deutschlandradios teilnahmen, konnten vielseitige Diskussionen geführt werden. Darüber hinaus konnten erste exklusive Einblicke in den aktuellen Diskussionsstand der Rundfunkkommission der Länder zur Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewonnen werden.
Knapp ein halbes Jahr nachdem der von den Ländern eingesetzte Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – der Zukunftsrat – seinen Bericht vorgelegt hat, wurde auf der Tagung nun eine erste Bestandsaufnahme zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgenommen. Die Feststellungen und Empfehlungen des Zukunftsrats wurden vor dem Hintergrund bereits gefasster Beschlüsse und Reformvorhaben der Länder diskutiert.
Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue (links), Prof. Dr. Michael Grünberger (mitte), Intendantin des Bayerischen Rundfunks Dr. Katja Wildermuth (rechts)”
Dr. Katja Wildermuth, Intendantin des Bayerischen Rundfunks, und Stefan Raue, Intendant des Deutschlandradios, bereicherten das Symposium um die „Innenperspektive“ zweier Rundfunkanstalten. Konkret lehnte Wildermuth die Empfehlung des Zukunftsrats ab, innerhalb der ARD eine zentrale Organisation zu schaffen, in der überregionale Aufgaben wie eine gemeinsame Verwaltung und Technik sowie eine gemeinsame Programmsteuerung für Das Erste gebündelt werden sollen.
Darüber hinaus gab Heike Raab, Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz, exklusive Einblicke in die laufende Diskussion der Rundfunkkommission der Länder. Zum einen erwägen die Länder, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags künftig per Verordnung umzusetzen. Derzeit müssen bei Beitragserhöhungen alle 16 Landesparlamente den Staatsverträgen zustimmen, in denen eine Beitragsanpassung durch die Ministerpräsidenten vereinbart wurde. Dadurch soll den Ländern zwar nach wie vor ermöglicht werden, Einspruch gegen die Empfehlung der KEF einzulegen. Gleichzeitig würde der Einspruch eines einzelnen Landes nicht mehr ausreichen, um eine Beitragserhöhung zu verhindern. Damit würde die Empfehlung der KEF gestärkt. Zum anderen denken die Länder über die Einrichtung eines Medienrates für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach dem Vorbild des Office of Communications (Ofcom) im Vereinigten Königreich nach. Dieser soll alle zwei Jahre über die Erfüllung des Auftrags durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten berichten. Zudem arbeiten die Länder an einer weiteren Empfehlung des Zukunftsrates, nämlich der Stärkung der Gremienkontrolle. Die Verwaltungsräte der Rundfunkanstalten sollen künftig stärker fachlich besetzt werden.
Das EMR dankt dem Institut für Urheber- und Medienrecht für die Kooperation und wird die Entwicklung der Öffentlich-Rechtlichen weiter begleiten.