Die erste vollständige Arbeitswoche, in der die Datenschutz-Grundverordnung gilt, ist angebrochen. Wider alle Erwartungen ist die (Vereins-) Welt nicht untergegangen und auch die im Vorfeld vielerorts prophezeiten Abmahn- und Bußgeldwellen bleiben bislang aus.
Bereits am heutigen Montag ist daher zu verzeichnen, dass es auch in den Medien etwas stiller um die DS-GVO geworden ist. Während in der letzten Woche noch in nahezu jedem Medium von der Lokalzeitung bis hin zur Tagesschau etwas über die neue Verordnung samt der mit ihr verbundenen Verpflichtungen und Gefahren für Datenverarbeiter zu lesen, zu hören oder zu sehen war, liest sich der Newsfeed in dieser Woche bereits viel kürzer und vor allem viel ‚entspannter‘. Vielleicht ist das auch der Tatsache geschuldet, dass man sich wieder darauf besinnt, dass auch vor dem 25. Mai 2018 in Deutschland bereits ein im Vergleich zu anderen europäischen Staaten strenges Datenschutzrecht galt und sich vor diesem Hintergrund vielleicht also doch nicht so viel geändert hat. Viele Bestimmungen der DS-GVO entwickeln die Regelungen der EG-Datenschutzrichtlinie wie etwa die Betroffenenrechte lediglich (intensivierend) fort, während andere tatsächliche Neuerungen wie die Neuausgestaltung der Aufsicht in ihren tatsächlichen Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Auf wissenschaftlicher Ebene bedarf daher das neue Recht einer umfassenden Auseinandersetzung, aus der sich – europaweit − lösungsorientierte Vorgaben für die Praxis entwickeln können.
Das EMR beschäftigt sich vor diesem Hintergrund auch in diesem Jahr weiter intensiv mit dem Thema Datenschutz – auch außerhalb der DS-GVO − , sodass wir an dieser Stelle gesammelt auf unsere Arbeit in den vergangenen sowie in den kommenden Monaten hinweisen möchten, deren Erkenntnisse (weiterhin) wertvoll für die datenschutz- und datensicherheitsrechtliche Diskussion sowie den praktischen Umgang mit dem ‚neuen‘ Recht sind.
Zu nennen sind hierbei insbesondere zahlreiche Veranstaltungen, auf denen das EMR das Datenschutz- und Datensicherheitsrecht mit Teilnehmern aus verschiedenen Branchen aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln diskutierte.
So richtete sich der praxisorientierte Workshop „Datenschutz und Datensicherheit“, der am 04. Mai 2018 vom EMR in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk in Frankfurt veranstaltet wurde, sowohl an interessierte und mit datenschutzrechtlichen/datensicherheitsrechtlichen Fragestellungen befasste Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Medienunternehmen als auch an Vertreter aus den Unternehmensleitungen von Medienhäusern. Die Referenten, unter anderem aus dem BSI, der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, gaben den Teilnehmern praktische Einblicke in den sicheren und rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten. Der umfassende Tagungsbericht zur Veranstaltung ist HIER abrufbar.
Die Veranstaltung „Am Vortag der DS-GVO – Justiz und Medien als Beispiele für die Herausforderungen beim Umgang mit dem neuen Recht“, zu der das EMR gemeinsam mit dem Deutschen EDV-Gerichtstag am 24. Mai 2018 in Berlin geladen hatte, behandelte Fragestellungen der Datenverarbeitung aus zwei, auf den ersten Blick unterschiedlichen Bereichen – dem Journalismus und der Justiz. Dabei wurden bedeutende Detailfragen sowohl aus einem praktischen als auch aus einem wissenschaftlichen Blickwinkel heraus erörtert. Den umfassenden Tagungsbericht zur Veranstaltung können Sie HIER abrufen.
Auch in der kommenden Woche wird sich das EMR auf der „Annual Conference of European Media Law“, die es jährlich mit der Europäischen Rechtsakademie (ERA) Trier organisiert, mit datenschutzrechtlichen Entwicklungen befassen. Diese international ausgerichtete Konferenz zielt darauf ab, Praktikern aus der Medienbranche einen Überblick über aktuelle politische Entwicklungen, Gesetzgebungsinitiativen und Rechtsprechung zu geben. In diesem Jahr wird es insbesondere eine Session zu der aktuell immer noch in der Gesetzgebungsdiskussion befindlichen ePrivacy-Verordnung geben, in der unter anderem Dominique Moore Eindrücke aus dem Europäischen Parlament gewähren wird. Die Annual Conference of European Media Law findet am 7. und 8. Juni in Brüssel statt. Eine Anmeldung ist noch möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite oder auf der Seite der ERA.
Neben der Organisation von Veranstaltungen ist vor allem die Arbeit an verschiedenen Publikationen wissenschaftliche Hauptaufgabe des EMR. Neben den Meldungen auf unserer Webseite, mit denen wir stets über aktuelle Entwicklungen wie bspw. jüngst über die Annahme des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Ministerkomitee des Europarats berichten, veröffentlicht das Institut regelmäßig wissenschaftliche Beiträge verschiedener Art unter anderem in seiner Reihe „EMR Impuls“. Datenschutzrechtlich besonders relevant sind dabei insbesondere zwei Publikationen, die das EMR erst kürzlich veröffentlicht hat.
Zum einen hat das Institut eine Synopse zu den geplanten Änderungen landesrechtlicher Regelungen zur Umsetzung des 21. RÄndStV und der DS-GVO erstellt, die die Umsetzung der Vorgaben aus Art. 85 DS-GVO in nationales Recht begleitet. Die Synopse liefert dabei nicht nur einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Gesetzgebungsverfahren in den Landesparlamenten , sondern zeigt auch die Vielgestaltigkeit der Ansätze auf, die bei der Ausgestaltung des Medienprivilegs aufgegriffen werden. Den aktuellen Stand der Synopse finden Sie HIER.
Zum anderen stellt das EMR die erste konsolidierte Fassung des deutschen Textes der DS-GVO unter Berücksichtigung der am 19. April durch das Korrigendum des Rates vorgenommenen Berichtigungen zur Verfügung, noch bevor eine offizielle Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union stattgefunden hat. Die konsolidierte DS-GVO-Fassung können Sie HIER abrufen. Begleitend finden Sie dort auch eine zweite Fassung des Dokumentes, aus der Sie die Änderungen durch farbliche Hervorhebungen entnehmen können. Vor diesem Hintergrund hat sich Dr. Jörg Ukrow, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des EMR, in seinem Beitrag „Datenschutz ohne Grenzen? Zum Verhältnis von Datenschutz-Grundverordnung der EU zur Novelle des Datenschutzrechts des Europarates“ aus der Reihe „EMR – Das aktuelle Stichwort“ dem Verhältnis zwischen der DS-GVO und der Datenschutzkonvention des Europaratesunter besonderer Berücksichtigung des jeweiligen geographischen, personellen, sachlichen und funktionalen Anwendungs- und Geltungsbereich gewidmet. Den Beitrag können Sie HIER abrufen.
Schließlich befasst sich das EMR auch in anderen Medien mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Dazu gehören sowohl unregelmäßige Beiträge in juristischen Fachzeitschriften wie der Artikel „Medien als Kritische Infrastrukturen?“ von Christina Etteldorf, wissenschaftliche Mitarbeiterin am EMR, in der zweiten Ausgabe der AfP 2018 (S. 114-119), der sich mit IT-sicherheitsrechtlichen Anforderungen insbesondere auch aus der NIS-Richtlinie beschäftigt, als auch Beiträge in ständigen Publikationen wie der Zeitschrift European data protection Law (EdpL), deren „report section“ das EMR seit über drei Jahren betreut. Die EdpL liefert dabei nicht nur aktuelle Urteilsbesprechungen, Praxisberichte und Aufsätze aus dem Feld des Datenschutzrechts, sondern begleitet unter anderem auch die Umsetzung der DS-GVO in den Mitgliedstaaten mit einer „implementation series“, in deren Rahmen die Autoren aus den jeweiligen Staaten über die Implementierung und das Gebrauchmachen von Öffnungsklauseln im nationalen Recht berichten. Weitere Informationen sowie die aktuelle Ausgabe der EdpL finden Sie HIER.