Die Bundesnetzagentur hat in den vergangenen Tagen bekannt gegeben, gegen SMS-Werbung für pornographische Internetseiten und Ping-Anrufe vorgehen zu wollen. 

Im Zusammenhang mit unerwünschter SMS-Werbung hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung von 220 Mobilfunknummern angeordnet. Die Nummern verschickten SMS, die zuweilen als Gewinnversprechen oder als vermeintlich persönliche Inhalte getarnt waren und einen Link enthielten, der auf pornographische Internetseiten verwies. Riefen Verbraucher den Link auf, so wurden sie dazu aufgefordert, kostenpflichtige Abonnements abzuschließen. Mehrere hundert Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über die Werbe-SMS beschwert.

Darüber hinaus warnt die Bundesnetzagentur vor sogenannten Ping-Anrufen. Bei solchen Anrufen wird die Telefonnummer von Verbrauchern nur kurz angewählt, um so einen Rückruf von Seiten dieser zu provozieren. Ruft der Teilnehmer die Nummer zurück, so entstehen hohe Kosten von bis zu mehreren Euro pro Minute. Die Bandbreite der „Dienstleistungen“ auf der anderen Seite der Leitung reicht dabei von unverständlichen Ansagen über Erotikhotlines bis hin zu Informationen über angeblichen Paketzustellungen. Dabei stammen viele der Ping-Anrufe aus Weißrussland, da die weißrussische Ländervorwahl manchen lokalen Vorwahlen in Sachsen ähnelt. Knapp 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über die Anrufe beschwert, wobei die Anzahl der Beschwerden insgesamt in letzter Zeit zurückgegangen ist. Bezüglich der weißrussischen Rufnummern hat die Bundesnetzagentur nun verfügt, dass Mobilfunknetzbetreiber Verbrauchern die entstandenen Kosten nicht mehr in Rechnung stellen dürfen. Bei bereits in Rechnung gestellten Leistungen, dürfen die Netzbetreiber diese Forderungen nicht mehr einziehen. Bei bereits bezahlten Leistungen, kann auf die Hilfe von den Verbraucherzentralen zurückgegriffen werden, um die entstandenen Gebühren wieder einzutreiben. Dadurch, dass die Kosten von Rückrufen nun nicht mehr eingetrieben werden können, soll dem Geschäftsmodell der Ping-Anrufer die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden, so hofft die Bundesnetzagentur diese Anrufe auch in Zukunft wirkungsvoll unterbinden zu können.

Pressemitteilungen der Bundesnetzagentur können abgerufen werden unter:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/20180524_WerbeSMS.html
und

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180501457&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Seite Drucken