Die Richter des Europäischen Gerichtshof folgen der Einschätzung des Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in Sachen Rundfunkbeitrag. Dieser hatte im Rahmen des Schlussantrags in der Rechtsssache C-492/17 dem Gerichtshof vorgeschlagen, festzustellen, dass die Änderung des Kriteriums für die Entstehung des Beitrags zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland keine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellt.  (Wir berichteten im Rahmen eines aktuellen Stichworts, abrufbar unter: https://emr-sb.de/das-aktuelle-stichwort-der-rundfunkbeitrag-auch-eu-verfassungsfest/)

Das Landgericht Tübingen hatte den Fall dem EuGH vorgelegt. Mit seinem Urteil vom 13.12.2018 stellt der Gerichtshof nun fest, dass die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland darstellt. Es war daher nicht erforderlich, die Kommission von dieser Änderung als Änderung einer bestehenden Beihilfe zu unterrichten.

 

Die Pressemitteilung des EuGH ist abrufbar unter:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-12/cp180202de.pdf

 

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