EMR-Veranstaltung
in Kooperation mit dem Deutschen EDV-Gerichtstag e.V.
Mittwoch, 22. März 2017, 18:30 bis ca. 21:00 Uhr
Hotel Ellington, „Kleine Lounge“,
Nürnberger Straße 50-55, 10789 Berlin
Einladung
„Berichterstattung aus dem Gerichtssaal: Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren?“
Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) e.V. veranstaltet gemeinsam mit dem Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. in Berlin die Veranstaltung zum Thema „Berichterstattung aus dem Gerichtssaal“.
Mündliche Verhandlungen vor Gericht sind regelmäßig öffentlich. Eine Berichterstattung durch elektronische Medien findet, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in Deutschland kraft Gesetzes nicht statt. Im europäischen Ausland ist dies teils anders. Auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, das strikte gesetzliche Verbot der Bild- und Tonberichterstattung aus dem Gerichtssaal zu lockern. Die Gerichtsberichterstattung der Presse ist ein ganz besonders sensibles Genre. In den meisten Verfahren werden persönliche Dinge oder Geschäftsgeheimnisse erörtert. Der Grundsatz der Öffentlichkeit dient indes auch dazu, die rechtsprechende Gewalt in die öffentliche Meinungsbildung, die wesentlicher Bestandteil des Demokratieprinzips ist, einzubinden. Bei der Berichterstattung über grundsätzliche Verfahren – nicht nur – der Obergerichte geht es den Medien nicht um Voyeurismus. Es geht um die öffentliche Begleitung richterlicher Rechtsfortbildung und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft – auch in der modernen Medienwelt. Inwieweit das Rechtsgespräch des Gerichts und der Beteiligten in diesen Verfahren mit O-Ton und Bildern aus dem Gerichtssaal in den zeitgemäßen elektronischen Medien aufgegriffen werden kann, ohne die rechtsstaatlichen Prozessziele und berechtigten Belange der Verfahrensbeteiligten zu beeinträchtigen, ist Gegenstand einer kontroversen Debatte.
Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes mit dem Titel „Wahrheitsfindung im Prozess und Medienöffentlichkeit – Konflikt oder Kongruenz?“ schließt sich eine Diskussion aus Sicht der Journalisten, Anwaltschaft, der Landesjustizverwaltung und der Gerichte.
Es diskutieren Stephan Detjen, Chefkorrespondent des Deutschlandradios, Vorstandsmitglied der Bundespressekonferenz, Rechtsanwalt Gernot Lehr, Mitglied des Vorstandes EMR und des Studienkreises für Presserecht, Frau Staatssekretärin Stefanie Otte, Niedersächsisches Justizministerium und Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes.
Anmeldungen bitte ausschließlich unter: anmeldung@emr-sb.de.