Am 16. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission als Teil ihres Digitale-Dienste-Pakets neben dem Vorschlag für einen Rechtsakt für Digitale Dienste (DSA) auch ihren Vorschlag für eine Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte, Digital Services Act, DMA) veröffentlicht. Das Ziel dieses Vorschlags liegt darin, die markantesten Fälle von unlauteren Praktiken und geringer Bestreitbarkeit auf EU-Ebene anzugehen, damit Plattformen ihr Potenzial voll entfalten können und sowohl Endnutzer als auch gewerbliche Nutzer die Vorteile der Plattformwirtschaft und der digitalen Wirtschaft in einem bestreitbaren und fairen Wettbewerbsumfeld nutzen können. Der Rat hat seine Allgemeine Ausrichtung, die Grundlage der kommenden Trilogverhandlungen sein wird, am 16. November 2021 gefunden. Auch das Europäische Parlament hat seine Position für die Verhandlungen mit Annahme in erster Lesung am 15. Dezember 2021 beschlossen. 

Das EMR wird die Trilogverhandlungen in gewohnter Manier mit Synopsen begleiten, die Sie auf dieser Webseite finden und die mit dem Voranschreiten des Trilogs aktualisiert werden. Der Versionsstand ist in den Dokumenten angegeben. 

 

 

Die EMR-Synopsen zum Trilog stellen die Position des Europäischen Parlaments und die Allgemeine Ausrichtung des Rates im Vergleich zum Vorschlag der Kommission dar. 

Englische Fassung Synopsis DMA_Triologue

Deutsche Fassung Synopse DMA_Trilog

 

Am 12. Mai 2022 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine vorläufige Einigung über den DMA erzielt. Eine dreisprachige Inhaltsübersicht auf Grundlage der vorläufigen Einigung stellen wir hier für Sie zur Verfügung.

 

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