Die COVID-19-Krise stellt den audiovisuellen Sektor vor beispiellose Herausforderungen, denen mit unterschiedlichen Maßnahmen begegnet wird. Seit Mitte März 2020 erfasst die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (EAI) diese spezifischen nationalen Maßnahmen zur Unterstützung des audiovisuellen Sektors in den 41 Mitgliedstaaten der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle. Darüber hinaus berücksichtigt die EAI Maßnahmen, die auf Ebene der Europäischen Union eingeführt wurden, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Program Kreatives Europa der Europäischen Kommission, wie auch Maßnahmen des Europarats.

Die Maßnahmen, die von der EAI erfasst werden, sind sektorspezifisch im Bereich der audiovisuellen Medien und umfassen beispielsweise öffentliche Unterstützung, Regulierung, Branchenübereinkommen und politische Erklärungen. Werden allgemeinere, übergeordnete Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel im Bereich Beschäftigung, werden sie erfasst, soweit ihre Anwendung auch auf den audiovisuellen Sektor eine Besonderheit darstellt

Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) unterstützt als Partnerinstitut der EAI den Maßnahmen-Tracker mit Hinweisen aus Deutschland sowie vertiefenden Beiträgen im Rahmen des IRIS Newsletter. Der Tracker wird als Excel Tabelle bereit gestellt und ist abrufbar unter:

https://www.obs.coe.int/de/web/observatoire/covid-19-audiovisual-sector-measures