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Datum/Zeit
Date(s) - 23/11/2020
10:00 - 11:00

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Am 13. Oktober 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den – noch nicht mit den übrigen Ressorts abgestimmten – Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vorgelegt.

Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) und der Richtlinie (EU) 2019/789 vom 17. April 2019 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen (Online-SatCab-RL). Außerdem reagiert der Entwurf auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Pelham („Metall auf Metall“) vom 29. Juli 2019 (C‐476/17, Rn. 56 ff.), wonach die Bestimmung des § 24 UrhG a. F. mit dem Unionsrecht nicht vereinbar sei.

Das ist ein umfangreiches Paket. In der Diskussion in Deutschland werden dabei drei Themen besonders diskutiert, nämlich das Leistungsschutzrecht der Presseverleger, die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter und das Urhebervertragsrecht. Das EMR will in einer Reihe von Online-Seminaren diese Themen behandeln.

Angesprochen sind nicht nur Juristen in den einzelnen Häusern, sondern auch Kreative, die Inhalte erstellen, sowie die Programmleitungen und Geschäftsführungen. Das Online-Format ist bewusst kein juristisches Symposium, mit denen das EMR sonst Gesetzesvorhaben dieser Art begleitet. Die Online-Veranstaltungen wollen zu den einzelnen Themen die wesentlichen Diskussionspunkte und die unterschiedlichen Standpunkte offenlegen.

LEISTUNGSSCHUTZRECHT DER PRESSEVERLAGE

Montag, 23. November 2020, 10:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr

Die elektronische Presse sieht ihre Investitionen durch Suchmaschinen entwertet, wenn der Informationsbedarf der Nutzer bereits dort durch die Anzeige dessen, was von den Websites der Verlage übernommen wird, gedeckt wird. Die Suchmaschinenbetreiber ihrerseits verweisen darauf, dass der Traffic auch auf den Seiten der elektronischen Presse im großen Umfang von ihnen herrührt, die Verlage also profitieren. Die Journalisten wiederum verweisen darauf, dass Vergütungen auch ihnen zustehen müssten, denn sie verfassten die Inhalte. Bereits das Leistungsschutzrecht der Presse im deutschen Urheberrechtsgesetz versuchte hier den Ausgleich, wurde aber vom EuGH (Rs. C-299/17) aus formalen Gründen für nicht anwendbar erklärt. Die DSM-RL verankert das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nun auf europäischer Ebene, der Novellierungsentwurf sieht eine Neuregelung im deutschen Recht vor.

Einführung
Prof. Dr. Malte Stieper, Gundling-Professur für Bürgerliches Recht, Recht des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Position der Presse
Valdo Lehari jun., Verleger, Reutlinger General-Anzeiger

Position von Google als Suchmaschinenbetreiber
Dr. Georg Nolte, Senior Legal Counsel (Litigation, Copyright), Google

Position der Journalisten
Stefan Endter, Geschäftsführer Deutscher Journalisten-Verband

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Moderation: Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR)

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