Die Diskussion um die Novelle des Urhebervertragsrechts hat begonnen. Aus den Stellungnahmen der „interessierten Kreise“ lässt sich ablesen, dass wir auf eine kontroverse Debatte zusteuern – auch vor der ersten gesetzgeberischen Aktivität zum Urhebervertragsrecht im Jahr 2002 wurde heftig gestritten.
Für die Kreativen – also Urheber und ausübende Künstler – aber auch für die Verwerter kreativer Leistungen geht es um viel. Als Kreativwirtschaft müssen sie intern für einen fairen Umgang miteinander sorgen, während sie sich zugleich angesichts der Umwälzungen im Rahmen der Digitalisierung beide in gleicher Weise um die Einnahmen aus ihrem Schaffen und ihren Leistungen sorgen. Jede Maßnahme des Gesetzgebers, die gezielt in das Miteinander der Beteiligten innerhalb der Kreativwirtschaft hineinwirkt, hat weitreichende Auswirkungen. Die tatsächlichen, ökonomischen und rechtlichen Fragestellungen sind komplex.
Das Institut für europäisches Medienrecht (EMR) hat mit einer Veranstaltung am 28. Januar 2016 in Berlin die Plattform geboten, um die angesprochenen Fragen zu diskutieren. Das politische Vorhaben wurde durch den Referatsleiter im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Herrn Matthias Schmid vorgestellt.
Kooperationspartner des EMR bei dieser Tagung waren die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), Bertelsmann, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. (BDZV), der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V., der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. (BIU), der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI), die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. (SPIO), der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ), der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF).
In der Veranstaltung ging es auch um grundsätzliche Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts angesichts kollektiver Preisabsprachen sowie um verfassungsrechtliche Aspekte des Eingriffs durch den Gesetzgeber in die Vertragsfreiheit.
Der
Tagungsbericht (Reform des Urhebervertragsrechts)
steht Ihnen ebenfalls hier zur Verfügung.