Am 3. Januar 2017 hat das Bezirksgericht von Kalifornien (U.S. District Court of the Central District of California) entschieden, dass eine Jury klären muss, ob ein Star Trek Fanfilm prinzipielle Ähnlichkeit mit dem Star Trek Franchise aufweist und somit gegen Urheberrechte verstößt (Az.: 2:15-CV-09938-RGK-E).
Dem Filmhersteller Paramount Pictures Corporation und dem Fernsehsender CBS Studios Inc. stehen die Urheberrechte an dem Science-Fiction-Franchise Star Trek zu. Der Beklagte hat über eine Crowdfunding-Kampagne Geld gesammelt, mit dem er die weitere Beklagte Axanar Production Inc. gründete, um einen Star Trek Fanfilm herzustellen. Dieser 20-minütige Film „Star Trek – Prelude to Axanar“ war auf youtube zu sehen. Die Kläger sahen sich durch die Veröffentlichung des Films in ihren Urheberrechten verletzt und erhoben Klage auf Unterlassung.
In dem noch laufenden Verfahren hat das Gericht nun entschieden, dass eine Jury klären muss, ob ein Laie eine prinzipielle Ähnlichkeit zwischen dem Fanfilm und bisherigen Star Trek Filmen und Fernsehserien erkennen kann. Das Gericht stellt zwar fest, dass der Fanfilm große Ähnlichkeit mit dem Franchise aufweist, die Handlung spiele u.a. an den gleichen erfundenen Orten wie den Planeten Axanar, Qo’nos und Vulkan, und es spielen die gleichen erfundenen außerirdischen Rassen, Klingonen und Vulkanier, mit. Diese Ähnlichkeiten seien durch die Beklagten schließlich auch beabsichtigt, da sie einen authentischen und unabhängigen Star Trek Film drehen wollten, der dem Original treu bleibt. Dennoch setze eine Urheberrechtsverletzung darüber hinaus voraus, dass ein Laie eine wesentliche Ähnlichkeit im Gesamtkonzept und der Stimmung der Werke erkennen könne (sog. extrinsic test). Die Beantwortung dieser Frage aus Laiensicht sei jedenfalls durch eine Jury am besten zu beantworten.
Die Beklagten können sich nach Ansicht des Gerichts auch nicht auf eine angemessene Verwendung (fair use) berufen, so dass der Ausgang des Verfahrens von der Entscheidung der Jury abhänge.
Die Entscheidung des Gerichts vom 3. Januar 2017 (Az.: 2:15-CV-09938-RGK-E).
Ursprünglich erschienen im EMR-Newsletter 04/2017. Autorin ist Gianna Iacino, LL.M.