Wie das Europäische Parlament in einer gestrigen Pressemitteilung verlautbart hat, ist es zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und dem Rat nun zu einer Einigung in den Trilogverhandlungen um die Reform der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste gekommen (Vgl. hierzu auch die Synopse EMR zur AVMD-Richtlinie auf Deutsch oder Englisch, die die verschiedenen Standpunkte der Beteiligten wiedergibt). 

Hinsichtlich des Schutzes von Minderjährigen vor Gewalt, Hass, Terrorismus und schädlicher Werbung ist man bei den Verhandlungen übereingekommen, dass es wirksamer und effizienter neuer Regeln bedarf, die jegliche Inhalte verbieten, die zu Gewalt, Hass und Terrorismus aufstacheln, wobei grundlose Gewalt und Pornografie noch strengeren Regeln unterliegen müssen. Die Regelungen für Werbung oder Produktplatzierung in Kinderfernsehprogrammen oder auf Video-on-Demand-Plattformen werden ebenso verschärft. Das betrifft zu einem die Bewerbung von ungesunden Lebensmitteln oder Getränken und zum anderen Product Placement und Teleshopping, die in Kinderprogrammen gänzlich verboten werden. Über ein Verbot auch von Sponsoring sollen jedoch die Mitgliedstaaten entscheiden können. Die Daten Minderjähriger sollen durch Mechanismen geschützt werden, die die Datenerhebung für kommerzielle Zwecke und Profiling durch audiovisuelle Medienanbietern verhindern. 

Hinsichtlich der teils umstrittenen Liberalisierung der Werbevorschriften hat sich eine maximale Werbequote von 20% für den täglichen Sendezeitraum zwischen 6:00 und 18:00 Uhr sowie zwischen 18:00 und 00:00 Uhr (Prime-Time-Fenster) durchgesetzt. Durch die Einteilung in größere Zeitfenster wird den Mediendiensteanbietern damit ein gewisses Maß an Flexibilität eingeräumt (Vgl. zum Thema Liberalisierung der Werbevorschriften in der AVMD-Reform auch den Beitrag  Zwischen Fernsehen ohne Grenzen und Werbung ohne Grenzen – Kommerzielle Kommunikation nun lieber liberal? aus der Reihe EMR Impuls).

Zur Förderung europäischer Werke sollen zukünftig auch 30% der Inhalte in den Katalogen der Video-on-Demand-Plattformen europäisch sein. Zudem werden Video-on-Demand-Plattformen aufgefordert, zur Entwicklung europäischer audiovisueller Produktionen beizutragen, entweder durch direkte Investitionen in Inhalte oder durch Beiträge zu nationalen Fonds. 

Schließlich hat man sich auch auf die Sicherstellung der Signalintegrität geeinigt, sodass Mediendiensteanbieter zukünftig während eines Programms ohne Zustimmung des Senders kein Fenster mit Inhalten auf dem Bildschirm hinzufügen dürfen, und auf die Verbesserung der Zugänglichkeit audiovisueller Inhalte für Menschen mit Behinderungen. 

Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments ist abrufbar unter: 

http://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20180423IPR02332/audiovisual-media-agreement-reached-on-new-media-services-directive