Mit Beschluss vom 15.05.2019 hat das BVerfG einem Eilantrag der NPD stattgegeben. Sie begehrte die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots beim öffentlich-rechtlichen Rundfunksender rbb, der weigerte zunächst eine Sendung im vorgesehen Zeitfenster, da der Spot laut rbb einen offenkundigen und schwerwiegenden Verstoß gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung enthalte.

Eilanträge der NPD vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg waren erfolglos. Doch das BVerfG verpflichtete den rbb nun zur Ausstrahlung. Es ergäbe sich nicht mit hinreichender Gewissheit, dass dem Wahlwerbespot ein volksverhetzender Inhalt entnommen werden muss.

Die Pressemitteilung des BVerfG ist abrufbar unter:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-036.html

 

 

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