Das EMR veröffentlicht heute in seiner Reihe „Das aktuelle Stichwort“ den Beitrag „Der Rundfunkbeitrag – auch EU-verfassungsfest. Anmerkungen zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona vom 26. September 2018 in der Rechtsssache C-492/17, Südwestrundfunk / Rittlinger u.a.“.
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt im Rahmen des Schlussantrags in der Rechtsssache C-492/17 dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass die Änderung des Kriteriums für die Entstehung des Beitrags zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland keine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellt.
Das aktuelle Stichwort können Sie hier abrufen:
Der Rundfunkbeitrag – auch EU-verfassungsfest – Anmerkungen zu den Schlussanträgen des Generalanwalts