Aus medienrechtlicher und medienpolitischer Sicht können wir auf ein spannendes Jahr 2021 zurückblicken. Sowohl auf nationaler als auch EU-Ebene gab es in Legislative, Rechtsprechung und Praxis eine Vielzahl von Entwicklungen, die das EMR wissenschaftlich durch Veranstaltungen und Publikationen begleitet hat.

Vieles hat sich dabei um Fragestellungen im Kontext der Regulierung des digitalen Sektors und deren Konsistenz mit dem bestehenden und zukünftigen nationalen und unionalen Medienrecht gedreht. Im Mittelpunkt stand vor allem das von der Kommission vorgeschlagene Digital Services Act Package, aber auch die Umsetzung von jüngst überarbeiteten EU-Richtlinien im Urheberrecht und Recht der audiovisuellen Mediendienste. Insbesondere hervorheben möchten wir die umfassende Studie „Zur Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Mediensektor – Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung medienvielfaltsbezogener Maßnahmen“, die das EMR im Auftrag der deutschen Länder erstellt hat und die in zweisprachiger Fassung als Buch und Digitalversion (Open Access: https://doi.org/10.5771/9783748924975) beim Nomos-Verlag veröffentlicht wurde. Sie wurde zudem in vielfacher Weise der Fachöffentlichkeit vorgestellt und mit ihr diskutiert, zu manchen dieser Konferenzen finden Sie auf unseren Website Aufnahmen, die Sie „on demand“ nachschauen können. Auch der Europatag der Medientage München, den das EMR jährlich gemeinsam mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien veranstaltet, widmete sich im Oktober diesem Thema unter dem Leittitel „Digitale Grundordnung und Medienvielfalt in Europa – Konsens im Dissens?“. Wir haben uns sehr gefreut, unserem Publikum mit Keynotes der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová, und der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Dr. Katarina Barley, gleich zwei der prominentesten Vertreterinnen zur Sichtweise der beteiligten EU-Institutionen präsentieren zu können. Auch die mitgliedstaatliche Sicht war durch die Beteiligung von Staatssekretärin Heike Raab und Staatsminister Dr. Florian Herrmann abgedeckt.

Daneben gab es viele weitere Veranstaltungen und Publikationen, die wir in unserem Tätigkeitsbericht 2021 zusammengefasst haben. 

Auch im kommenden Jahr wird sich das EMR weiter intensiv mit diesen Themen befassen. Starten wollen wir bereits im Januar mit einer Reihe von Webinaren, die ausgehend von den EU-Trilog-Verhandlungen zum Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA) damit zusammenhängende Fragestellungen abdecken: Netzsperren und Jugendmedienschutz gesetzlich bedingte Neuerungen an der Schnittstelle von Zivilrecht und Datenschutz, zukünftige Behandlung von „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ im Kontext illegaler Online-Inhalte, Umbrüche in der Online-Werbebranche, 5G Broadcasting und vieles mehr. Die DSA/DMA-Webinare werden, wie Sie es vom EMR gewohnt sind, mit Synopsen ergänzt, aus denen Sie in der Zusammenschau erkennen können, wer welche Verhandlungsposition einnimmt, um auf einen Blick zu sehen, wo noch Diskussionsbedarf besteht.

Schließlich wollen wir auch jetzt schon auf den Termin für unsere Jahreskonferenz zum Europäischen Medienrecht, die wir jährlich in Kooperation mit der ERA Trier veranstalten, hinweisen: am 2. und 3 Juni ist die Hybridkonferenz (online und) in Brüssel geplant. Zu Jahresbeginn erhalten Sie zu den Veranstaltungen gesonderte Einladungen mit weiteren Informationen und Links zu unseren DMA- und DSA-Synopsen.

Bis dahin wünscht das gesamte Team des EMR Ihnen frohe und erholsame Festtage. Kommen Sie gut und vor allem gesund ins neue Jahr!

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