Am 18. Dezember 2018 hat die Hochrangige Expertengruppe für Künstliche Intelligenz (KI) , die im Juni von der Europäischen Kommission ernannt wurde, den ersten Entwurf ihrer Ethik-Leitlinien für die Entwicklung und Nutzung von KI veröffentlicht. In diesem Dokument legt die unabhängige Gruppe von 52 Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ihre Auffassung dar, wie Entwickler und Benutzer sicherstellen können, dass KI die Grundrechte, Kernprinzipien und andere Regelungen des geltenden Rechts respektiert und wie die Technologie technisch robust und zuverlässig gemacht werden kann.

Der vorgestellte Entwurf ist dabei in drei Kapitel unterteilt: Kapitel I befasst sich mit der Sicherstellung des ethischen Zwecks von KI, indem die Grundrechte, Grundsätze und Werte dargelegt werden, denen sie entsprechen sollte. Aus diesen Grundsätzen leitet Kapitel II Leitlinien für die Verwirklichung einer vertrauenswürdigen KI ab, die sowohl den ethischen Zweck als auch die technische Widerstandsfähigkeit betreffen. Dazu werden die Anforderungen an eine vertrauenswürdige KI aufgelistet und ein Überblick über technische und nichttechnische Methoden bereitgestellt, die für die Implementierung verwendet werden könnten. In Kapitel III werden schließlich die Anforderungen operationalisiert, indem eine konkrete, aber nicht erschöpfende Bewertungsliste für vertrauenswürdige KI erstellt und dann an bestimmte Anwendungsfälle angepasst wird.

Die Expertengruppe stuft dabei insbesondere folgende Eckpunkte als essentiell für den Umgang mit und die Einbindung von KI sowie damit verbunden auch für die hierzu zu führenden Diskussionen ein: Verantwortlichkeit, Datenverwaltung, Gestaltung für alle, Steuerung der KI-Autonomie (menschliche Aufsicht), Nichtdiskriminierung, Respektieren der menschlichen Autonomie, Achtung der Privatsphäre, Stabilität, Sicherheit, Transparenz. Die Expertengruppe appelliert, diese Faktoren bei der technischen und nichttechnische Einbindung von KI-Systemen beachten. In diesem Zuge sollten insbesondere klare und proaktive Informationen für die betroffenen Interessengruppen (Kunden, Mitarbeiter usw.) bereitgestellt werden, die über die Möglichkeiten und Einschränkungen der Systeme aufklären, wobei die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit des KI-Systems von entscheidender Bedeutung sei. Weiter sollte eine Beteiligung und Einbeziehung von Interessengruppen bei der Gestaltung und Entwicklung der KI-Systeme gewährleistet werden sowie auf Vielfalt beim Aufbau der Teams, die das Produkt entwickeln, implementieren und testen, geachtet werden.  Im Hinblick auf die Verantwortlichkeit betont die Expertengruppe in ihren Leitlinien, dass diese mithilfe spezifischer Prozesse gesteuert werden müsse und durch entsprechende Schulung Beteiligter gestützt werden sollte. Schließlich wird auch die Bedeutung der Förderung von Forschung und Innovation für die Gewährleistung einer vertrauenswürdigen KI unterstrichen. .

Die Expertengruppe betont dabei allerdings, dass ihre Leitlinien nicht als Ersatz für irgendeine Form der politischen Entscheidungsfindung oder Regulierung gedacht seien, sondern vielmehr als lebendiges, im Laufe der Zeit zu aktualisierendes Dokument verstanden werden sollten, das Ausgangspunkt für die Diskussion über „vertrauenswürdige KI made in Europe“ sein könne. Die Leitlinien seien insbesondere nicht dazu gedacht, die KI-Innovation in Europa zu ersticken, sondern seien darauf ausgerichtet, Ethik als Inspiration zu nutzen, um eine einzigartige KI-Marke zu entwickeln, die darauf abzielt, sowohl Einzelpersonen als auch das Gemeinwohl zu schützen und davon zu profitieren. 

Parallel hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zu den Leitlinien gestartet. Der Entwurf ist daher jetzt bis zum 18. Januar offen für Stellungnahmen. Parallel hierzu finden weiter auch Diskussionen in der europäischen AI ​​Alliance, eine Multi-Stakeholder-Plattform der EU zum Thema KI, statt. Die Plattform dient dabei als Forum für alle Experten und andere Interessierte, das sich umfassend und offen mit allen Aspekten der Entwicklung künstlicher Intelligenz und deren Auswirkungen befasst sowie einen Austausch zwischen Stakeholdern und der Hochrangigen Expertengruppe ermöglicht. 

Im März 2019 wird die Expertengruppe der Kommission ihre endgültigen Leitlinien vorlegen, die analysieren und vorschlagen, wie die Entwicklungen rund um KI vorangebracht werden können. Zielrichtung sei dabei, Europas ethischen Ansatz auf die globale Bühne zu bringen. Die Kommission öffnet die Zusammenarbeit allen Nicht-EU-Ländern, die bereit sind, dieselben Werte zugrundezulegen.

Der Entwurf für die Ethik-Leitlinien (Ethics guidelines for trustworthy AI) ist hier abrufbar (Englisch): https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/draft-ethics-guidelines-trustworthy-ai

Die öffentliche Konsultation der Kommission ist hier abrufbar: https://ec.europa.eu/futurium/en/ai-alliance-stakeholders-consultation/stakeholders-consultation-draft-ai-ethics-guidelines 

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