Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat in der vergangenen Woche über den Berichtsentwurf des Parlaments über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen (SatCab-Verordnung) abgestimmt. Der Entwurf des Berichterstatters Tiemo Wölken wurde dabei mit 15 zu 8 Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen (Vgl. hierzu die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 21.11.2017).
Der Entwurf der SatCab-Verordnung befasst sich mit der Änderung des aktuell geltenden rechtlichen Rahmens zur Online-Übertragung von Rundfunksendungen. Die derzeitige tatsächliche Entwicklung auf dem Medienmarkt geht im Digitalisierungszeitalter wohl in Richtung hybrider Inhalte, die auf verschiedenen Wegen übermittelt werden können, sodass die Form der Endgeräte – ob TV, Smartphone, Tablet oder PC – stetig an Bedeutung verliert. Auch Streaming-Angebote erfreuen sich immer größer werdender Beliebtheit. Während der Rezipient eine Erwartungshaltung entwickelt, Inhalte auf all seinen Endgeräten bequem und uneingeschränkt abrufen zu können, sind dem zurzeit für die Anbieter rechtliche Grenzen vor allem in Bezug auf die Rechteinhaberschaft gesetzt. So müssen beispielsweise bisher die Rechte für die lineare Verbreitung von Inhalten mit verschiedenen Vertragspartnern auf unterschiedlicher Basis und vor dem Hintergrund des Territorialitätsprinzips verhandelt werden. Durch die Reform sollen die rechtlichen Bedingungen für digitale Inhalte nun den von europäischer Ebene ausgemachten Entwicklungen angepasst werden.
Die Stellungnahme des EP-Rechtsausschusses spricht sich unter anderem für die Regelung aus, dass die Rundfunkanstalten zukünftig nur die Rechte in ihrem eigenen Land klären müssen, um ihre Online-Nachrichten und ihre aktuellen Inhalte auch für Zuschauer in anderen EU-Ländern zugänglich zu machen. Anderweitige vertragliche Vereinbarungen, insbesondere zum Geoblocking, sollen aber weiterhin möglich bleiben. Außerdem sollen die Sender Nachrichten und aktuelle Sendungen in anderen Ländern zeitgleich mit ihrer Sendung oder als Catch-up-Dienste online verfügbar machen und Anbieter von Senderpaketen sollen die Rechte an Programmen aus anderen Mitgliedstaaten leichter durch Verwertungsgesellschaften, die Rechteinhaber vertreten, abwickeln können.
Hierzu:
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments (englisch)
Draft Report des Europäischen Parlaments samt weiterführender Dokumente (englisch)