Im Rechtsstreit zwischen Facebook und der Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion Alice Weidel hat das Landgericht Hamburg am 30. April 2018 eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk erlassen. Demnach darf Facebook einen Kommentar über die Politikerin nicht mehr öffentlich zugänglich machen.

Seinen Ursprung nahm das Verfahren im September 2017. Zu diesem Zeitpunkt veröffentlichte ein Nutzer des Netzwerkes unter einem Artikel der Huffington Post einen Kommentar, in dem Weidel unter anderem als „Nazi Drecksau“ bezeichnet wurde. Auch nach einem zweimaligen anonymen Melden des Postings bei Facebook, wurde der Kommentar jedoch nicht gelöscht. Facebook selbst gab die Rückmeldung, dass der Kommentar nicht gegen die Gemeinschaftsstandards verstoße. Auf eine Meldung nach dem NetzDG führte das Unternehmen aus, dass eine Strafbarkeit als Beleidigung nach § 185 StGB nicht gegeben sei. Nach einer Abmahnung durch den Anwalt der Politikerin wurde der Kommentar dann für deutsche Nutzer gesperrt, war jedoch über einen VPN-Tunnel über einen ausländischen Server noch immer einsehbar.

Hiergegen ging Weidel nun vor dem Landgericht Hamburg vor, sie forderte, dass der Kommentar auch über einen solchen Server nicht mehr zugänglich gemacht werden dürfe. Das Landgericht Hamburg stellte in der mündlichen Verhandlung fest, dass der Kommentar in jedem Fall Rechte der Politikerin verletze. In seinem Beschluss gab die Pressekammer des Landgerichts Hamburg nun Weidel Recht. Facebook dürfe den Kommentar nicht länger verbreiten. Bislang ist jedoch unklar, welche Maßnahmen das Netzwerk nun genau vornehmen muss, um die Weiterverbreitung des Kommentares in Zukunft zu unterbinden. Hier muss zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, in der Details hierüber erwartet werden dürfen.

Eine Pressemeldung zu der Thematik findet sich online unter: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/alice-weidel-vs-facebook-facebook-darf-kommentar-nicht-weiter-verbreiten-a-1205521.html