Der Rat der europäischen Union hat am 19. April 2018 ein Korrigendum verschiedener Sprachfassungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlamentes und des Rates (Datenschutz-Grundverordnung) vorgenommen, mit dem unter anderem auch die deutsche Sprachfassung berichtigt wurde.

Als Service des EMR finden Sie hier die erste konsolidierte Fassung des deutschen Textes der DS-GVO unter Berücksichtigung der vorgenommenen Berichtigungen sowie eine zweite Fassung des Dokumentes, aus der sie die Änderungen durch farbliche Hervorhebungen entnehmen können.  

Das EMR wird sich zeitnah auch mit der Frage auseinandersetzen, welche Auswirkungen diese nachträgliche Berichtigung des Rates, die sich nicht lediglich in formalen Änderungen erschöpft, auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben kann oder wird. Hierzu wird ein Beitrag in der Reihe „EMR Impuls“ erscheinen, der sich unter anderem auch mit dem Anwendungsvorrang des Europarechts und der darauf basierenden Auslegung nationaler Gesetze beschäftigen wird.

UP-DATE vom 23. Mai 2018: Die Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 ist nun auch offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union vom 23. Mai 2018 (L 127/2) erschienen. Ein konsolidierter Text ist soweit ersichtlich noch nicht erschienen. 

Die konsolidierte deutsche Sprachfassung  steht hier zum Download zur Verfügung. 

Die Fassung mit Hervorhebung der vorgenommenen Berichtigungen  steht hier zum Download zur Verfügung.