Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt vom 21. Juni bis 15. Oktober 2018 bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen eine Anhörung zum Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM) durch.
Mit dem neuen Gesetz soll das bestehende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) abgelöst werden. Das BGeM soll (a) weiterhin einen umfassenden, qualitativ hochstehenden medialen Service public gewährleisten, die digitale orts- und zeitunabhängige Mediennutzung berücksichtigt; (b) neben der Förderung der Service-public-Leistungen von Radio und Fernsehen auch die Förderung von Online-Medien ermöglichen; (c) die Staatsferne der elektronischen Medien durch die Schaffung einer unabhängigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die elektronischen Medien (Kommission für elektronische Medien – KOMEM) stärken, die u.a. die SRG-Konzession erteilt Leistungsvereinbarungen mit anderen Medien abschließt; (d) Regulierungenfür Medien ohne Service-public-Auftrag abbauen; (e) innovative digitale Infrastrukturen unterstützen, um die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit von schweizerischen Qualitätsmedien zu fördern und (f) durch die indirekte Medienförderung und die verstärkte Kooperation der SRG mit den andern Medien den gesamten Medienplatz Schweiz stärken.
Der schweizerische Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament im 2019 in Auswertung der Anhörungsergebnisse den Regierungsentwurf zu überweisen. Anschließend folgt die parlamentarische Beratung des Gesetzes. Der konkrete Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes hängt u.a. von der Dauer der parlamentarischen Beratung sowie von einer möglichen Referendumsabstimmung ab.