Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 13.2.2020 einen Regelungsvorschlag veröffentlicht, mit dem ein Rechtsrahmen für unentgeltliche Empfehlungen von Influencern und Bloggern geschaffen werden soll. Das Ministerium beabsichtigt klarzustellen, dass Äußerungen auf sozialen Medien zu Produkten, die ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen, nicht gekennzeichnet werden müssen. Der Regelungsentwurf sieht eine Ergänzung des § 5a Absatz 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor.

„Ein kommerzieller Zweck einer geschäftlichen Handlung ist in der Regel nicht anzunehmen, wenn diese vorrangig der Information und Meinungsbildung dient und für diese kein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung gewährt wurde.“

Hintergrund der geplanten Regelung sind mehrere Gerichtsentscheidungen in den vergangenen Jahren, bei denen der kommerzielle Charakter von Influencer-Tätigkeiten unterschiedlich beurteilt wurde. Bis zum 13.3.2020 sind interessierter Kreise wie Verbände, Unternehmen, Wissenschaft, Influencer und Journalisten aufgerufen Stellungnahmen zum Regelungsvorschlag einzureichen.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13.2.2020 ist abrufbar unter:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/021320_Influencer.html

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