Das Europäische Parlament hat sich in seiner heutigen Abstimmung in der Reform des Urheberrechts positioniert und ist damit bereit für die Trilogverhandlungen, die nach einer noch ausstehenden Positionierung des Rates stattfinden werden. Mit 438 gegen 226 Stimmen sowie 39 Enthaltungen stimmten die Abgeordneten für das Paket, mit dem vor allem die Urheberrechtsrichtlinie auf die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters angepasst werden soll.
Die erzielte Einigung ist vor allem relevant für Intermediäre wie Google und Tochterunternehmen YouTube, deren Geschäftsmodelle unter anderem Auslöser für die Reformbestrebungen auf europäischer Ebene waren. Kleine Firmen sollen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen bleiben. Die Parlamentarier stimmten unter anderem für die Etablierung der Regeln des Artikel 11 (Leistungsschutzrecht für Presseverleger) und Artikel 13 (Uploadfilter), deren umstrittener Charakter die Abstimmung am 5. Juli diesen Jahres (vgl. hierzu die umfangreichen Berichte des EMR « EP STIMMT GEGEN URHEBERRECHTSVORSCHLAG DES RECHTSAUSSCHUSSES » und « EU-COPYRIGHT-REFORM: EINIGUNG IM RECHTSAUSSCHUSS DES EU-PARLAMENTS ERZIELT« ) unter anderem noch verzögert hatte. In inhaltlicher Hinsicht zielt die Einigung vor allem auf die Zielsetzung ab, dass Journalisten an jeglicher urheberrechtlichen Vergütung, die ihrem Verlag zugutekommt, beteiligt werden sollen.
Hinsichtlich des Leistungsschutzrechts sollen vor allem Online-Plattformen in die Verantwortung gezogen werden, indem sie die Benutzung von urheberrechtlich geschütztem Material ab einem bestimmten Umfang vergüten müssen. So werden Ausschnitte (sog. snippets) aus (journalistischen) Beiträgen Dritter zukünftig nicht mehr frei genutzt werden können, auch wenn dabei nur ein kleiner Teil des Nachrichtentextes auszugsweise angezeigt wird. Nicht gelten soll die Regelung allerdings für das Teilen von Beiträgen mittels eines Hyperlinks unter Hinzuziehung « einzelner Wörtern ».
Zudem sollen kommerzieller Plattformen wie etwa YouTube in Zukunft auch zu stärkeren Maßnahmen verpflichtet werden, die bereits beim Hochladen von Inhalten deren Urheberrechtskonformität prüfen sollen. Die sog. Uploadfiltern, die der nunmehr angenommene Einigungsvorschlag im Übrigen nicht ausdrücklich erwähnt, sondern lediglich die Plattformen stärker in die haftungsrechtliche Verantwortung zieht, sind vor allem vor dem Hintergrund umstritten als die automatisierten Verfahren Befürchtungen vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit laut werden lassen. Nicht-kommerzielle Angebote wie z.B. Wikipedia oder Open-Source-Softwareplattformen werden von den Regeln nicht tangiert.
Schließlich sollen Urhebern auch stärkere Verhandlungsrechte gewährt werden. Laut der Einigung soll im Zuge dessen insbesondere eine angemessene und faire Vergütung auch nachträglich vom Lizenznehmer verlangt werden können, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den späteren einschlägigen direkten oder indirekten Einnahmen und Gewinnen aus der Verwertung der Werke oder Darbietungen unverhältnismäßig niedrig ist.
Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments ist abrufbar unter