Was steht zur Novelle des Urheberrechts an? Dieser Frage widmeten sich heute die Referenten des vom EMR organisierten Online-Seminars zur Urheberrechtsreform aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
Einen Sachstandsbericht aus dem BMJV gab zunächst Matthias Schmid, Leiter des Referats III B 3, zum Auftakt der Veranstaltung. Schmid stellte den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes dabei im Detail vor und zeigte die jeweiligen Bezüge zu den Umsetzungserfordernissen aus der DSM-Richtlinie auf. Der Entwurf greift dabei die europäischen Vorgaben zum Text und Data Mining, zur Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzüberschreitende Unterrichts- und Lehrtätigkeiten, zur Erhaltung des Kulturerbes, zu vergriffenen und gemeinfreien Werken, zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage, zur Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten sowie schließlich zum Urhebevertragsrecht auf und nimmt dabei teilweise Gestaltungsspielräume wahr und Konkretisierungen vor. Gleiches gilt für die Erfordernisse der Online-SatCab-Richtlinie, die der Entwurf ebenfalls in nationales Recht transformiert. Aber auch neben den Vorgaben, die aus einer Umsetzung des EU-Sekundärrechts resultieren, gibt es Bereiche, die der Entwurf einer Regelung zuführen will: Die Pelham-Entscheidung des EuGH (Metall auf Metall) erfordert eine Anpassung im nationalen Recht und auch das UrhWissG soll entfristet werden. In organisatorischer Hinsicht geht es jetzt laut Schmid an die Auswertung der im Rahmen des Konsultationsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen. Ein endgültiger Regierungsentwurf solle bis Dezember fertiggestellt werden. Gerade im Hinblick auf Art. 17 der DSM-Richtlinie verwies Schmid abschließend noch auf einige Termine der in diesem Zusammenhang bedeutenden Agenda: So seien insbesondere die Leitlinien der Kommission zu Artikel 17 für Dezember angekündigt, die mündliche Verhandlung der polnischen Klage gegen die umstrittene Vorschrift der DSM-Richtlinie finde morgen vor dem EuGH statt und schließlich stehe auch die Entscheidung des EuGH in der vom BGH vorgelegten Rechtssache YouTube (Verbundene Rechtssachen C‑682/18 und C‑683/18) aus, die einige wesentliche Eckpunkte der Frage der Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen adressieren wird.
Einen Blick auf weitere Entwicklung in der EU nach und außerhalb der DSM-Richtlinie warf sodann Prof. Dr. Mark D. Cole, Wissenschaftlicher Direktor des EMR. Cole stellte dabei insbesondere den derzeitigen State of Play zur Bekämpfung der Verbreitung von (urheber-)rechtswidrigen Inhalten auf Plattformen vor und zeigte dabei vor allem die Zusammenhänge der bestehenden und neuen Regeln des Urheberrechts mit den Haftungsprivilegierungen der e-Commerce-Richtlinie auf. Zudem warf er einen Blick auf weitere rechtliche Entwicklungen, die im Zusammenhang mit der Plattformregulierung und der grenzüberschreitenden Verbreitung von Online-Inhalten stehen und legte das Augenmerk der Teilnehmer auf das von der EU Kommission angekündigte Digital Services Act Package und dessen Bedeutung für die Haftung von Plattformen im Internet. Seine Präsentation steht zum Thema Weitere Entwicklung in der EU nach der DSM-RL Digital Services Act und Haftungsprivileg steht hier zur Verfügung.
Einen noch weiteren Blick in die Zukunft wagte abschließend Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Durantaye ging der Frage nach, wie das Urheberrecht 2030 aussehen sollte und wie eine notwendige Fortentwicklung des Urheberrechts aufgebaut werden muss. In diesem Zusammenhang stellt sie den Teilnehmern die Ergebnisse aus dem Memorandum zur Zukunft des kreativen Ökosystems in Europa vor, dass von elf Urheberrechtsexpertinnen und -experten entwickelt wurde und sich damit befasst, wo das Urheberrecht zur Zeit steht, wo es hin muss und wie es dahin gelangen kann. Dabei gehe es vor allem um visionäres Denken, inter- und intradisziplinäres Forschen, um eine neue Architektur des Urheberrechts auch unter Berücksichtigung von (neuen und digitalen) Marktgegebenheiten zu entwickeln.
Die einzelnen Bereiche, die in dieser Auftaktveranstaltung im Rahmen eines Überblicks vorgestellt wurde, will das EMR zu einzelnen Themenfeldern in drei weiteren Online-Seminaren im Detail beleuchten. Auf diese möchten wir Sie auch in diesem Zusammenhang noch einmal hinweisen und Sie herzlich zur Teilnahme einladen:
VERANTWORTLICHKEIT DER DIENSTEANBIETER
Mittwoch, 18. November 2020, 15:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
LEISTUNGSSCHUTZRECHT DER PRESSEVERLAGE
Montag, 23. November 2020, 10:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr
URHEBERVERTRAGSRECHT
Donnerstag, 26. November 2020, 10:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr
Eine Anmeldung ist über https://emr-sb.de/urhr2020/ erforderlich. Dort finden Sie auch das Programm im Detail.