“Der Digital Services Act (DSA) ist da. Und nun?” – unter diesem Titel berichtet Prof. Dr. Mark D. Cole, wissenschaftlicher Direktor des EMR, in seinem Beitrag vom 5. April 2023 in mediendiskurs (online) über den aktuellen Stand der im November 2022 EU-weit in Kraft getretenen Verordnung aus Perspektive des audiovisuellen Sektors. 

Er gibt einen Überblick über den Inhalt des DSA – insbesondere die weitestgehend aus der e-Commerce-Richtlinie übernommenen Regeln zur Haftung, die neu eingeführten Pflichtenkataloge sowie das damit verbundene institutionelle System – und zeigt auf, welche Bedeutung das aus Perspektive von Medienanbietern hat. Diese sind zwar regelmäßig nicht selbst Adressaten der Pflichten aus dem DSA. Allerdings haben die Regeln grundsätzliche Bedeutung für sie, da sie eben jene Anbieter – Vermittlungsdienste – adressieren, mit denen sie im Wettbewerb um das gleiche Publikum und die gleichen Werbetreibenden stehen.

Cole weist aber auch darauf hin, dass der DSA zwar nun mit Veröffentlichung und Inkrafttreten in der Realität angekommen ist, es bis zu seiner vollständigen Anwendung aber noch eine Weile hin ist. Anwendung findet ein Großteil der Regeln nämlich noch nicht. Bis zur maßgeblichen “Deadline” im Februar 2024 gibt es daher noch viel zu tun. Das gilt einerseits für die adressierten Vermittlungsdienste, die Vorbereitungen für die Einhaltung der neuen Regeln treffen müssen. Das gilt aber andererseits auch für die nationalen Gesetzgeber, die für verschiedene Bereiche – insbesondere die Benennung zuständiger Behörden – Implementierungsvorschriften schaffen und den geltenden nationalen Rechtsrahmen auf Vereinbarkeit mit dem DSA überprüfen müssen. Auch die Europäische Kommission wird den ihr neu eingeräumten Aufgaben nachkommen müssen, was etwa die Benennung von und Aufsicht über sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen sowie zahlreiche Befugnisse zum Erlass delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte betrifft. 

Den Beitrag von Prof. Dr. Mark D. Cole finden Sie auf der Webseite von mediendiskurs. Eine etwas kürzere Fassung wird auch in der kommenden Printausgabe der mediendiskurs veröffentlicht werden.

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