Das Europäischen Parlaments hat am 28. März 2019 mit 460 gegen 53 Stimmen bei acht Stimmenthaltungen der Reform der Satelliten- und Kabelrichtlinie in der Form zugestimmt, auf die sich die Verhandlungsführer der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates in den Trilog-Verhandlungen am 13. Dezember 2018 geeinigt hatten. Die Reform, die zunächst den Vorschlag für eine Verordnung für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen (COM(2016)0594 – C8-0384/2016 – 2016/0284(COD), soll nun als Richtlinie mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und zur Änderung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates in Kraft treten. Ziel der Reform war es dabei, den grenzüberschreitenden Zugang von Fernseh- und Radioproduktionen zu erleichtern und insbesondere Geoblocking zu verhindern. Rundfunkanbieter in der Europäischen Union sollen in Zukunft in allen Mitgliedstaaten in ihren Online-Mediatheken und anderen Diensten, die eine Hauptsendung ergänzen, leichter Eigenproduktionen wie Nachrichtensendungen oder Serien anbieten können, diese also auch grenzüberschreitend verfügbar machen zu können. Das erfolgt über eine Verankerung des Herkunftslandprinzips für Hörfunkprogramme, Fernsehnachrichten und politischen Informationen wie auch ihre vollständig selbst finanzierten Eigenproduktionen. Mechanismen zur Erleichterung von Rechteklärung und -erwerb soll zu einer größeren Auswahl an Hörfunk- und Fernsehprogrammen beitragen.

Der am 28.3.2019 angenommene Text ist abrufbar unter:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&language=EN&reference=P8-TA-2019-0322 

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