Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte am 31.01.2019 eine Klage des britischen Geistlichen und Holocaust-Leugners Richard Williamson als unbegründet abgewiesen. Das ehemalige Mitglied der Piusbruderschaft war in Deutschland zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er in einem Fernseh-Interview die Existenz von Gaskammern zur Vernichtung der Juden während der NS-Zeit abgestritten hatte. Das Interview für einen schwedischen Journalisten wurde in Deutschland aufgezeichnet.

Williams hatte sich in seiner Beschwerde darauf berufen, dass sein Recht auf Freie Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK durch die Geldstrafe verletzt sei, zumal das Interview für die schwedische Öffentlichkeit gedacht war. Die Richter in Straßburg bestätigten jedoch die Rechtsauffassung des LG Regensburg. Die in dem Interview getroffenen Aussagen seien dazu geeignet gewesen die Würde der jüdischen Opfer des Holocaust zu verunglimpfen und den öffentlichen Frieden zu stören. Zudem hätte Williams damit rechnen können, dass seine in Deutschland getroffenen Aussagen auch in Deutschland aufgegriffen werden. Er habe auch keine Verabredung getroffen, um eine Ausstrahlung auf andere Länder zu begrenzen.

 

Die Pressemitteilung des EGMR ist in englischer Sprache abrufbar unter:

http://hudoc.echr.coe.int/eng-press?i=003-6316456-8251051