Nach der Abstimmung am vergangenen Dienstag in Straßburg steht nun (fast) fest, dass die neue Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt mit der besonders umstrittenen Regelung zur Plattformhaftung rechtliche Wirklichkeit werden wird. Fast, weil noch der Rat final der Richtlinie zustimmen muss, wovon bislang ungeachtet der Bedenken einzelner Mitgliedstaaten ausgegangen werden kann. Die Diskussion um Artikel 13, der in der finalen Fassung zu Artikel 17 wurde, wurde innerhalb wie außerhalb des Europäischen Parlaments, in nationalen Parlamenten wie im gesellschaftlichen Raum der Mitgliedstaaten sehr kontrovers und von Befürwortern wie Gegnern der Richtlinie emotional aufgeladen geführt. Am Ende der parlamentarischen Beratungen im EP wurde ein Verfahrensantrag zur Beratung und Abstimmung über weitere Änderungsanträge, insbesondere eine Streichung der umstrittenen Regelung des Artikel 17, bei nur 5 Stimmen Unterschied zwischen ablehnenden und zustimmenden Stimmen knapp abgewiesen. Die Richtlinie wurde dann mit 348 Ja-Stimmen bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen angenommen. Dieser Beitrag beleuchtet Art. 17 und setzt ihn in Zusammenhang mit bestehenden rechtlichen Entwicklungen im digitalen Bereich.

Vor diesem Hintergrund hat unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Jan Henrich einen Blick auf die viel diskutierte Regelung des Artikel 13 – nach neuer Nummerierung Artikel 17 – geworfen und stellt in einem aktuellen Stichwort die Regelung und einige bei der Umsetzung zu beachtende Herausforderungen vor.

Wir wünschen interessante Lektüre:

EMR-Aktuelles-Stichwort-EU-Urheberrechtsreform

 

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