Technologieneutraler digitaler Binnenmarkt ohne Grenzen? Die Reform der EU-Satelliten- und Kabelrichtlinie zwischen Geo-Blocking und grenzenloser Informationsfreiheit
Die Verbreitung von Programminhalten über das Internet hat nicht nur die Nutzung von Medien verändert, sie stellt auch die urheber- und leistungsschutzrechtliche Regulierung der grenzüberschreitenden Programmverbreitung vor neue Herausforderungen. Die Richtlinie 93/83/EWG zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterleitung aus dem Jahr 1993 (kurz: SatCab-RL) ist diesen Anforderungen einer konvergenten Medienwelt in ihrer derzeitigen Form nicht gewachsen.
Im Zuge der Umsetzung ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt will die Europäische Union daher auch die SatCab-RL reformieren und überprüft, inwieweit Online-Sachverhalte unter die vorhandene Regulierung zu fassen sind beziehungsweise überhaupt gefasst werden können.
Das Panel des EMR auf der ANGA COM zu dem Thema „Technologieneutraler digitaler Binnenmarkt ohne Grenzen? Die Reform der EUSatelliten- und Kabelrichtlinie zwischen Geo-Blocking und grenzenloser Informationsfreiheit“ widmet sich den Fragen, die eine solche Novellierung aufwirft.
Die SatCab-RL war eine Reaktion auf die in den 1980er Jahren entstandenen neuen Verbreitungsmöglichkeiten für Rundfunk, also neben der Terrestrik die Satelliten- und Kabelverbreitung.
Heute erfolgt die Verbreitung und Weiterverbreitung von Rundfunk zunehmend auch über das Internet. Internetbasierte Dienste wie Streaming, On-Demand oder Catch-Up TV verändern den Markt. In der konvergenten Medienwelt gehen lineare und non-lineare Dienste, Online- und „Offline“-Übertragung Hand in Hand. Dies führt bei einer Reform der SatCab-RL vor allem in folgenden Bereichen zu Diskussionsbedarf:
Nach dem Herkunftslandprinzip hat der Anbieter eines über Satellit gesendeten Programms nur das Urheberrecht im Heimatstaat zu beachten – der direkte Empfang ist frei, die Rechte für die Weiterleitung des Signals durch Kabelbetreiber ist von diesen zu klären. Inhalte im Internet können grundsätzlich überall rezipiert werden werden. Das widerspricht dem meist auf nationale Märkte gerichteten Vermarktungsinteresse von Rechteinhabern, die ein Geo-Blocking an den Landesgrenzen fordern. In Grenzregionen, die einen einheitlichen regionalen Kommunikationsraum bilden, würde aber so die Online- Kommunikation behindert.
Mit den Regelungen zur Kabelweitersendung wollte die SatCab-RL den Kabelnetzbetreibern, auch mit Blick auf die Sicherung von Meinungsvielfalt, einen Anspruch auf Erwerb von Rundfunkinhalten gegen die Zahlung einer angemessenen Vergütung und damit ein attraktives Programm zur Refinanzierung der Investitionen gewähren. Dieses Geschäftsmodell wird zunehmend kritisch hinterfragt. Online stehen geschlossene IP-Netze in Konkurrenz zu den Kabelangeboten. Auch Over-The-Top-Angebote von Aggregatoren im offenen Netz bieten ein Angebot, das für den Nutzer die Funktion der „Weitersendung“ bietet. Und schließlich geht es nicht mehr nur um das Angebot und die Weiterverbreitung von linearen Inhalten, sondern um nicht-lineare Inhalte, an denen der Rezipient zunehmend interessiert ist – wobei der Inhalt einer Sendung als Teil eines linearen Programms und eines Abruf-Videos zum zeitsouveränen Konsum sehr oft identisch ist.
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur freien Übernahme von nichtlinearem Content etwa durch Framing begünstigt Online-Aggregatoren, während die Kabelindustrie für die Weitersendung an die Rechteinhaber Vergütungen zu zahlen hat.
Unter dem Stichwort der „technologieneutralen Regelung“ findet nun eine Diskussion über drei voneinander zu trennende Themen statt:
• Für welche Angebote soll das Herkunftslandprinzip zukünftig gelten?
• Welche Anbieter von Online-Diensten sollen den Kabelnetzbetreibern gleichgestellt werden?
• Kann das Regime der Satelliten- und Kabel- Richtlinie auch auf nicht-lineare Angebote ausgeweitet werden?
Das Panel des EMR möchte einen konstruktiven Beitrag zu dieser Diskussion leisten. Das EMR freute sich daher, nach einem Impulsvortrag von Prof Dr. Mark D. Cole, Wissenschaftlicher Direktor des EMR, ein hochkarätig besetztes Panel für diese Veranstaltung gewonnen zu haben. Es diskutierten: Silke Brenner, Senior Legal Counsel, Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Dr. Carrie Patricia Krogmann, Justitiariat, ZDF, Helge Langhoff, Abteilungsleiter Lizenzierung Sendung und Kabel, GEMA und Christian Sommer, Country Representative Germany, Motion Picture Association (MPA). Es moderierte Dr. Jörg Ukrow, stellvertretender Vorsitzender des EMR.
Der ausführliche
Tagungsbericht (Reform SatCab)
steht Ihnen hier zur Verfügung.