Symbolbilder, bearbeitetes Bildmaterial, Fakes – eine Herausforderung für die Medien

 

Wien. Wem kann man trauen, auf welche Quelle kann man sich insbesondere bei Bewegtbildmaterial als Redaktion verlassen? Diese und weitere Fragen waren Gegenstand einer Konferenz des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) in Kooperation mit der RTR GmbH und dem Österreichischen Rundfunk für alle Mitarbeiter der Medienbranche und das interessierte Fachpublikum am 4. Oktober in Wien.

Fehler bei der Verwendung von Bildmaterial in Rundfunk und Presse wirken sich negativ auf die Validität und Vertrauenswürdigkeit von Informationen aus. Die Herkunft und die Echtheit solcher Quellen sind für den Bürger nur eingeschränkt überprüfbar.

Beispielsweise lösten nicht nur in Deutschland die Geschehnisse rund um dem Hashtag #varoufake ­ eine Debatte aus: Der inzwischen auch durch seine Erdogan-Kritik bekannt gewordene ZDF‑Moderator Jan Böhmermann behauptete im März 2015 in seiner Sendung, die öffentlich heftig diskutierte Szene, in der der damalige griechische Finanzminister eine obszöne Geste „in Richtung Deutschland“ machte, manipuliert zu haben. Einleitend war die damit ausgelöste Medienkritik nochmals Gegenstand bei der Wiener Tagung und der Kontext wurde vom zuständigen Programmverantwortlichen anschaulich geschildert.

Die weiteren Referenten stellten die Sachlage aus praktischer und rechtlicher Sicht dar. Sie gingen schwerpunktmäßig auf die Schwierigkeiten beim Bewerten von Quellen ein, die sich nicht nur bei Bild-, sondern auch bei Tonmaterial für Radiobeiträge ergeben. Auch die bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und nationaler Gerichte wurde ausführlich dargestellt. Ein weiteres Thema  waren die gesetzlich geregelten Sorgfalts- und Kennzeichnungspflichten der Medien, dazu Professor Dr. Stephan Ory, Direktor des EMR: „Bei der Weitergabe von Inhalten ist zwischen Prüfpflichten von Privatpersonen und Medienanbietern zu unterscheiden. Mit der deutlichen Zunahme der Verwendung von  Mobilfunkvideoaufnahmen von Drittpersonen im Fernsehen und bei Online-Angeboten stellt sich die Frage, inwieweit das „Laienprivileg“ mit den geringeren Nachprüfungspflichten noch weitergelten kann“. Auch über eine möglicherweise notwendige Anpassung der bestehenden Gesetze, insbesondere im Bereich des Strafrechts oder bei medienrechtlichen Kennzeichnungspflichten zum Schutz des Vertrauens der Mediennutzer in die Authentizität der Bilder wurde diskutiert.

Ein reger Meinungsaustausch entstand bei der abschließenden Podiumsdiskussion über die Möglichkeiten eines effektiven Schutzes der Rezipienten vor Manipulationen von Informationen. Von den Diskutanten wurde auf die besondere Bedeutung der Glaubwürdigkeit der Medien für das Vertrauen der Zuschauer und Zuhörer hingewiesen. Zudem wurden vielfältige Lösungsansätze zu der Frage, welche Ansprüche die digitale Technik an die Bewertung von Quellen und journalistische Sorgfaltspflichten stellt, aufgezeigt.

Der komplette 

Tagungsbericht (Authentizität von Bildern im digitalen Zeitalter)

steht Ihnen hier zur Verfügung. 

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