Mit Schlussanträgen vom 28. Februar 2019 hat sich der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Giovanni Pitruzzella dafür ausgesprochen, dass Onlinehändler wie Amazon für Verbraucher nicht per Telefon erreichbar sein müssen, solange sie im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes auf anderen Kontaktwegen schnell und einfach erreichbar sind.

Der Bundesgerichtshof hatte den Fall vorgelegt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte gegen Amazon geklagt. Nach Klägersicht hatte Amazon es versäumt ihren Informationspflichten aus der Richtlinie 2011/83 über die Rechte der Verbraucher nachzukommen, indem sie nicht bzw. nicht direkt ersichtlich eine Kontakt-Telefonnummer angegeben hatten. Amazon hatte lediglich eine automatische Rückrufeinrichtung und einen online Chat für Verbraucherfragen angeboten.

Nach Ansicht des Generalanwalts kann die Plattform ihre Kommunikationswege für Verbraucheranfragen selbst wählen, solange sie für alle Verbraucher einfach, effektiv und schnell erreichbar sind.

 

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind in englischer Sprache abrufbar unter:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=211189&pageIndex=0&doclang=EN&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1611126

Seite Drucken