Radiostationen blicken dieser Tage gespannt nach Brüssel – oder sollten das zumindest tun. Die neue Digitale Grundordnung der EU in Form von Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) bringt viel neues für die Digitallandschaft. Das gilt auch und vor allem für die Regulierung von Sprachassistenten, die ein beliebtes Tool beim Online-Zugriff auf Radioprogramme sind.

Der DMA adressiert die Big Player, sogenannte Gatekeeper, die aufgrund ihrer Marktmacht in der Online-Welt eine entscheidende Position als Zugangstore einnehmen. Mit der Aufnahme von virtuellen Assistenten in die Liste zentraler Plattformdienste gelten die Vorgaben des DMA auch für sprachgesteuerte vernetzte Hörerplattformen, die als Zugangstore zwischen Radiobetreibern und Hörer agieren. Mit dem DMA soll nun unter anderem die Bevorzugung eigener Dienste der Gatekeeper eingeschränkt werden, Endnutzer sollen mehr Einstellungs- und Wahlmöglichkeiten für persönliche Vorlieben und Standards erhalten, externe Abonnements sollen auch innerhalb des Gatekeeper-Dienstes verfügbar sein und die Interoperabilität von Hardware- oder Softwarefunktionen gewährleistet werden. Ob der DMA damit (alle) Probleme löst, die sich aus der Abhängigkeit der Hörer und Radiobetreiber von den kommerziellen Interessen der Gatekeeper auf vernetzten sprachgesteuerten Hörerplattformen ergeben, diskutiere im Rahmen der Lokalrundfunktage am 5.7.2022 in Nürnberg ein Panel, dem auch Christina Etteldorf, wissenschaftliche Referentin am EMR, angehörte. Das EMR war auch Kooperationspartner der Veranstaltung.

Audiostream und Fotos von der Veranstaltung sind hier abrufbar.

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