Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) hat die Konsultation der Länder zur Spezifizierung des Art. 85 DS-GVO für die Medien zum Anlass genommen, grundsätzliche Anmerkungen zum Ausgleich des Schutzes von Persönlichkeitsrechten durch die Berichterstattung Betroffener einerseits und der Medienfreiheit andererseits zu machen.
Im ersten Halbjahr 2017 hat das EMR durch Veranstaltungen zur Rolle der sozialen Medien, zur Sicherheit von IT-Systemen in Medienhäusern und zum Datenschutz auf diesem Gebiet Grundlagen gelegt. Mit dem European Center for Press & Media Freedom (ECPMF), Leipzig gemeinsam hat das EMR in einer Untersuchung Press & Media Freedom – Compilation and Cross-section-Analysis of Legal Developments in 2015/2016 unter anderem Fragen des Datenschutzes im Stadium der Informationsbeschaffung untersucht. Diese Erfahrungen fließen in diese Äußerung ein.
Die Stellungnahme des EMR (Art.85 DS-GVO) ist hier im pdf-Format abrufbar.