Unter dem Leitthema “Shifting Paradigms of European Media Regulation” läuft auf Verfassungsblog.de derzeit eine Debatte, die sich innerhalb verschiedener Beiträge von Medienrechtsexperten mit aktuellen Entwicklungen in der europäischen Medienregulierung befasst. Das Symposium wurde kuratiert von Viktoria Kraetzig und Neus Vidal Martí, Fellow und Alumna des Programms re:constitution – Exchange and Analysis on Democracy and the Rule of Law in Europe. Es nimmt den vorgeschlagenen European Media Freedom Act (EMFA) als Ausgangspunkt, um zu untersuchen, wie die Medien reguliert werden, welche Auswirkungen sich daraus ergeben und wie sich andere europäische Regulierungsinitiativen auf die Medienfreiheit auswirken, wie z. B. GDPR, DSA oder der kommenden Anti-SLAPP-Richtlinie.
Christina Etteldorf, wissenschaftliche Referentin des EMR, hat zu dem Symposium unter dem Titel “Why the Words “But” und “However” Determine the EMFA’s Legal Basis” beigetragen. In ihrem Beitrag befasst sie sich kritisch mit den kompetenzrechtlichen Hintergründen des EMFA, insbesondere mit der alleinigen Berufung auf die Rechtsgrundlage der Binnenmarktklausel des Art. 114 AEUV. Materielle Regeln, die einen kulturpolitischen Schwerpunkt haben sowie die Regulierung nicht-binnenmarktrelevanter Akteure sieht sie im gewählten Kompetenzrahmen kritisch und spricht sich daher für signifikante Änderungen unter Einhaltung mitgliedstaatlicher Kulturhoheit im kommenden Legislativprozess aus.